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Noch höhere und ernstere Gefühle hielt in ihnen ihr christlicher Glaube wach, den ja die ehrsamen Bürger der deutschen Reichs- und Hansestädte stets vielfach bethätigt haben.

66: HR. II 5 n. 645, 646, 656-659. Die Hansestädte verlängerten gleichfalls den englischen Kaufleuten das Geleit. HR. II 5 n. 647-655, Hans. U. B. IX n. 162, 173. 67: HR. II 5 n. 634, 687-689, 712 §§ 1-4. 68: Vgl. Stein, Merchant Adventurers S. 182. 60: HR. II 5 n. 712-716, 719, 720, 731, 735, Städtechron. XXX S. 380 ff. 70: Hans. U. B. IX n. 211, 212, 253, HR. II 5 n. 769-771. 71: Vgl.

Besonders wurde Stralsund von ihnen aufgesucht . Aber einen großen Umfang hatte dieser englische Verkehr sicher nicht. Die Hansestädte hielten es nicht für nötig, gegen die Konkurrenz der englischen Kaufleute besondere Maßregeln zu ergreifen. Diese genossen dieselben Handelsfreiheiten wie die nichteingeborenen hansischen Kaufleute.

Die andern Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger über englische Gewalttaten überhandnahmen . Mit vollem Recht sagte daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge .

Als dann die andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen . Vier Jahre lang ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig.

Bei der Wahl jedoch wurde ängstlich darauf gesehen, daß die Vertreter aller einzelnen Hansestädte der Reihe nach in den Ausschuß kamen. Unter dieser Leitung wurden in der sogenannten Morgensprache die Angelegenheiten der kleinen Welt verhandelt und die darauf bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen getroffen.

Mit der englischen Kaufmannschaft waren König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten, welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29.

Denn ohne die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten . Es ist aber auch sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt haben .

Mehr oder minder eifrig klagten auch die meisten übrigen Bevollmächtigten wider die Selbstsucht des Staates, der allein dem Ideale der deutschen Handelseinheit im Wege stehe. Nur die Hansestädte, befriedigt mit ihrer kosmopolitischen Handelsstellung, wiesen jeden Versuch gemeinsamer deutscher Handelspolitik kühl zurück.

Denn durch diesen Vertrag bekommen zum ersten Male die Schiffe der kleinen Mächte, wie Toscana, der Kirchenstaat, die Hansestädte, Hannover und Preussen, dieselbe Berechtigung wie die Fahrzeuge der Staaten, welche wie Oesterreich, Frankreich und England Verträge mit den Berberstaaten hatten.