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Wenn man der Unbehilflichkeit einer also beschaffenen Stadtgemeinde auch fuer die Zwecke der Rechtspflege ^8 und der Verwaltung teils durch die frueher schon erwaehnten stellvertretenden Gerichtsherren einigermassen abhalf, teils wohl auch schon, namentlich in den See- und den neuen picenischen und transapenninischen Kolonien, zu der spaeteren Organisation kleinerer staedtischer Gemeinwesen innerhalb der grossen roemischen Stadtgemeinde wenigstens die ersten Grundlinien zog, so blieb doch in allen politischen Fragen die Urversammlung auf dem roemischen Marktplatz allein berechtigt; und es springt in die Augen, dass diese in ihrer Zusammensetzung wie in ihrem Zusammenhandeln jetzt nicht mehr war, was sie gewesen, als die saemtlichen Stimmberechtigten ihre buergerliche Berechtigung in der Art ausuebten, dass sie am Morgen von ihren Hoefen weggehen und an demselben Abend wieder zurueck sein konnten.

Wahlbezirke wie diese, von durchschnittlich 8000, die staedtischen natuerlich von mehr, die laendlichen von weniger Stimmberechtigten, und ohne oertlichen Zusammenhang und innere Einheit, liessen schon keine bestimmte Leitung und keine genuegende Vorbesprechung mehr zu; was um so mehr vermisst werden musste, als den Abstimmungen selbst keine freie Debatte voranging.

Innerlich haengt uebrigens mit dieser Reform noch die frueher schon erwaehnte Beseitigung der nicht stimmberechtigten roemischen Buergergemeinden und deren allmaehliches Aufgehen in die Vollbuergergemeinde zusammen.

Dass im ganzen dieselben Individuen in beiden Versammlungen stimmberechtigt waren, ist schon hervorgehoben worden, aber auch, dass, abgesehen von dem Ausschluss der Patrizier von der plebejischen Sonderversammlung, auch in der allgemeinen Distriktsversammlung alle Stimmberechtigten durchgaengig sich gleichstanden, in den Zenturiatkomitien aber die Wirksamkeit des Stimmrechts nach dem Vermoegen des Stimmenden sich abstufte, also insofern allerdings die erstere eine nivellierende und demokratische Neuerung war.

Da in der Kurienversammlung die ueberhaupt Stimmberechtigten sich voellig gleichstanden, also nach Aufnahme der saemtlichen Plebejer in die Kurien man bei der ausgebildeten Demokratie angelangt sein wuerde, so ist es begreiflich, dass die politischen Abstimmungen den Kurien entzogen blieben; die Zenturienversammlung legte das Schwergewicht zwar nicht in die Haende der Adligen, aber doch in die der Vermoegenden, und das wichtige Vorstimmrecht, welches oft tatsaechlich entschied, in die der Ritter, das ist der Reichen.

Fuer die stehenden Bruellaktionen waren die geprueften Gurgeln des Theaterpersonals ein begehrter Artikel ^1; Griechen und Juden, Freigelassene und Sklaven waren in den oeffentlichen Versammlungen die regelmaessigsten Besucher und die lautesten Schreier; selbst wenn es zum Stimmen ging, bestand haeufig nur der kleinere Teil der Stimmenden aus verfassungsmaessig stimmberechtigten Buergern.

Man bedurfte der Gerichtsbarkeit namentlich, um die aegyptische Frage zu entscheiden, der Militaergewalt, um gegen Pompeius zu ruesten; die Klausel, welche die Wahl eines Abwesenden untersagte, schloss Pompeius aus, und die Verminderung der stimmberechtigten Bezirke sowie die Manipulation des Auslosens sollten die Lenkung der Wahl im Sinne der Demokratie erleichtern.

Konnte man nicht durch Korruption oder Drohung auf die Stimmberechtigten wirken, so taten die Wahldirektoren das uebrige und liessen zum Beispiel so viele plebejische Kandidaten zu, dass die Stimmen der Opposition sich zersplitterten, oder liessen diejenigen von der Kandidatenliste weg, die die Majoritaet zu waehlen beabsichtigte.

Noch war die Waehlerschaft durchgaengig zu achtbar, als dass unmittelbare Wahlbestechung im grossen sich haette zeigen duerfen; aber indirekt ward schon in unloeblichster Weise um die Gunst der Stimmberechtigten geworben.

Seit Italien tatsaechlich steuerfrei war und das Heer wesentlich durch Werbung gebildet ward, hatte das Verzeichnis der Steuer- und Dienstpflichtigen in der Hauptsache seine Bedeutung verloren; und wenn in der Ritterliste und dem Verzeichnis der Stimmberechtigten Unordnung einriss, so mochte man dies nicht gerade ungern sehen.