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An eine einheitliche Regulierung des Muenzwesens im Osten, wo grosse Massen groben, grossenteils zu leicht ausgebrachten oder vernutzten Silbergeldes, zum Teil sogar, wie in Aegypten, eine unserem Papiergeld verwandte Kupfermuenze umlief, auch die syrischen Handelsstaedte den Mangel ihrer bisherigen, dem mesopotamischen Courant entsprechenden Landesmuenze sehr schwer empfunden haben wuerden, scheint Caesar so wenig gedacht zu haben wie die fruehere Regierung.

Wie die Praegung des etruskischen Silbergeldes auf attischen Fuss und das Eindringen des italischen und besonders latinischen Kupfers in Sizilien fuer die ersten beiden Handelszuege zeugen, so spricht die eben erwaehnte Gleichstellung des grossgriechischen Silbergeldes mit der picenischen und apulischen Kupfermuenze nebst zahlreichen anderen Spuren fuer den regen Verkehr der unteritalischen Griechen, namentlich der Tarentiner mit dem ostitalischen Litoral.

Also er setzte die Goldwährung »nicht an die Stelle, sondern an die Seite der bisher in der griechischen Welt allein üblichen Silberwährung, er führte damit in seinem Reiche Doppelwährung ein«. Nach dem Verhältnis des Goldes zu Silber, das im Handel 1:12,51 stand, normierte er seine Silberstücke, deren 15 auf ein Goldstück von 8,60 Gramm gehen sollten, auf 7,24 Gramm; es war im wesentlichen der Fuß des verbreiteten rhodischen Silbergeldes.

Nicht einmal an der Nordgrenze scheint man imstande gewesen zu sein, fuer die Sklaven, welche aus den keltischen und wohl auch schon aus den deutschen Laendern nach Ariminum und den anderen norditalischen Maerkten stroemten, mit Waren Deckung zu geben; wenigstens wurde schon 523 die Ausfuhr des Silbergeldes in das Keltenland von der roemischen Regierung untersagt.

Ob nicht schon frueher im ganzen Umfange des Reiches die Annahme des roemischen Silbergeldes obligatorisch war, ist ungewiss; auf jeden Fall vertrat die Stelle des Reichsgeldes im ganzen roemischen Gebiet wesentlich das ungemuenzte Gold, um so mehr als die Roemer in allen Provinzen und Klientelstaaten die Goldpraegung untersagt hatten, und hatte der Denar ausser in Italien auch im Cisalpinischen Gallien, in Sizilien, in Spanien und sonst vielfach, namentlich im Westen, gesetzlich oder faktisch sich eingebuergert.

Der ziemlich geringen Menge Silbergeldes wegen, die ich bei mir hatte, kam mir diese Forderung recht ungelegen, doch stellte ich die Männer schliesslich mit einem Vorschuss von 10 fl pro Kopf zufrieden. Als ich ihnen dabei die Arbeitstage, welche sie gut hatten, vorzählte, meinte Bo Bawan, der auf der Reise auf seine Weise Rechnung geführt hatte, sie kämen nach meiner Angabe um 1 Tag zu kurz.