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Also er setzte die Goldwährung »nicht an die Stelle, sondern an die Seite der bisher in der griechischen Welt allein üblichen Silberwährung, er führte damit in seinem Reiche Doppelwährung ein«. Nach dem Verhältnis des Goldes zu Silber, das im Handel 1:12,51 stand, normierte er seine Silberstücke, deren 15 auf ein Goldstück von 8,60 Gramm gehen sollten, auf 7,24 Gramm; es war im wesentlichen der Fuß des verbreiteten rhodischen Silbergeldes.

Man wird nicht annehmen wollen, daß diese Neuordnung ohne wesentliche Motive eingeführt wurde. Hatte Philipp die Doppelwährung eingeführt, so war seine Absicht gewesen, bei dem Sinken des Goldpreises im Handel mit der griechischen Welt, wo die Silberwährung galt, den Preis beider edlen Metalle zu fixieren und sie damit im Gleichgewicht zu erhalten.

Sie bestand darin, daß er, während in der hellenischen Welt die Silberwährung, wie im Perserreich die Goldwährung herrschte, Gold auf den Fuß der Dareiken prägte, daneben Silber auf denjenigen Fuß, der dem Handelswert des Goldes am nächsten entsprach.

Nicht bloß geschah diese Verminderung in der Absicht, von der Doppelwährung des Vaters zur reinen Silberwährung der Hellenen zurückzukehren, wie denn im weiteren die »Alexanderdrachme« zur allgemeinen, in dem ganzen Reiche gültigen Zahlungseinheit erhoben worden ist, sondern und dies ist das für unsere Frage Bedeutsamere es gibt in der großen Masse Drachmengeldes von Alexander auch nicht ein Stück nach dem philippischen Fuß.