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In den von den Juden geraeumten Distrikten erhob sich Gadara in der Dekapolis auf Pompeius' Befehl aus seinen Truemmern und ward die Stadt Seleukis gegruendet. Die eingerissenen Missbraeuche und Usurpationen wurden nach Vermoegen abgestellt; ausfuehrliche und fuer die verschiedenen Provinzen mit Sorgfalt entworfene Gemeindeordnungen regelten im einzelnen das Munizipalwesen.

Denn obgleich die verschiedenen Gemeinden zu der Abschaffung des Koenigtums an sich recht wohl voneinander unabhaengig gelangt sein koennen, so verraet doch die gleichartige Benennung der neuen Jahreskoenige in der roemischen und den uebrigen Gemeindeverfassungen von Latium sowie die weitgreifende Anwendung des so eigentuemlichen Kollegialitaetsprinzips ^6 augenscheinlich einen aeusseren Zusammenhang; irgend einmal nach der Vertreibung der Tarquinier aus Rom muessen durchaus die latinischen Gemeindeordnungen nach dem Schema der Konsularverfassung revidiert worden sein.

Die alte dorische Strenge der Gemeindeordnungen war aehnlich wie in Tarent umgeschlagen in eine wueste Demokratie, der ritterliche Sinn der Bewohner in eine wilde Rauf- und Beutegier; ein achtbarer Hellene selbst bezeugt es, dass allein auf Kreta nichts fuer schimpflich gelte, was eintraeglich sei, und noch der Apostel Paulus fuehrt billigend den Spruch eines kretischen Dichters an: "Luegner sind all, Faulranzen, unsaubere Tiere die Kreter."

Aber nur wenige Corporationen waren jetzt geneigt, ihre Gemeindeordnungen freiwillig aufzugeben, und ein Richterspruch, wie er den Zwecken des Hofes diente, war selbst von einem Sklaven wie Wright nicht zu erwarten. Die Quo-Warranto-Erlasse, welche vor einigen Jahren erschienen waren, um die Whigpartei zu vernichten, waren von allen Unparteiischen einhellig verdammt worden.

Als leitender Grundsatz in den beiden im Jahre 705 fuer das Cisalpinische Gallien, im Jahre 709 fuer Italien erlassenen Gemeindeordnungen ^26, von denen namentlich die letztere fuer die ganze Folgezeit Grundgesetz blieb, erscheint teils die strenge Reinigung der staedtischen Kollegien von allen unsittlichen Elementen, waehrend von politischer Polizei darin keine Spur vorkommt, teils die moeglichste Beschraenkung des Zentralisierens und die moeglichst freie Bewegung der Gemeinden, denen auch jetzt noch die Wahl der Beamten und eine wenngleich beschraenkte Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit verblieb.

Ohne Zweifel war diese Anordnung nur das Glied einer Kette von bevormundenden und die bundesgenoessischen Gemeindeordnungen im polizeilich-aristokratischen Sinne umgestaltenden Massregeln.

Die Regulatoren sahen, daß mit dem was sie bis jetzt gethan hatten, wenig oder nichts gewonnen war. Es gab indessen noch ein Mittel, aber auch nur dieses eine, durch das sie hoffen konnten ihren Zweck zu erreichen. Die Gemeindeordnungen der Wahlflecken mußten zurückgezogen und durch neue ersetzt werden, welche das Wahlrecht auf sehr kleine, vom König zu ernennende Wahlkörper beschränkten.

Die in solchen Dingen sehr glaubwuerdige roemische Verfassungstradition, die fuer alle uebrigen Einteilungen der Buergerschaft eine Geschichte hat, laesst einzig die Kurieneinteilung entstehen mit der Entstehung der Stadt; und damit im vollsten Einklang erscheint die Kurienverfassung nicht bloss in Rom, sondern tritt in dem neuerlich aufgefundenen Schema der latinischen Gemeindeordnungen auf als wesentlicher Teil des latinischen Stadtrechts ueberhaupt.