United States or China ? Vote for the TOP Country of the Week !


Es sieht dies ganz aus wie ein Versuch, die alte koenigliche Gewalt auch innerhalb der Stadt Rom, bis auf die durch die demokratische Vergangenheit des neuen Monarchen gebotenen Beschraenkungen, vollstaendig zu erneuern, also von Beamten, ausser dem Koenig selbst, nur den Stadtpraefekten waehrend des Koenigs Abwesenheit und die zum Schutz der Volksfreiheit bestellten Tribunen und Volksaedilen bestehen zu lassen, aber das Konsulat, die Zensur, die Praetur, die kurulische Aedilitaet und die Quaestur wiederabzuschaffen ^15.

Aber in unaufloeslichem Widerspruch damit steht es, dass Caesar im Jahre 689 die Aedilitaet, 692 die Praetur, 695 das Konsulat bekleidet hat und jene Aemter nach den Annalgesetzen fruehestens resp. im 37/38., 40/41. und 43/44. Lebensjahr bekleidet werden durften.

Jetzt stellte ferner sich fest, dass zu den Gemeindeaemtern, woran diese erblichen Ehrenrechte geknuepft waren, weder die niederen noch die ausserordentlichen noch die Vorstandschaft der Plebs gehoere, sondern lediglich das Konsulat, die diesem gleichstehende Praetur und die an der gemeinen Rechtspflege, also an der Ausuebung der Gemeindeherrlichkeit teilnehmende kurulische Aedilitaet ^3.

Ebenso wird man die weitere Umgestaltung der latinischen Gemeindeverfassungen und ihre voellige Ausgleichung mit der Verfassung Roms dieser Epoche zuschreiben duerfen; denn wenn als notwendiger Bestandteil der latinischen Magistratur neben den beiden Praetoren spaeterhin die beiden mit der Markt- und Strassenpolizei und der dazu gehoerigen Rechtspflege betrauten Aedilen erscheinen, so hat diese offenbar gleichzeitig und auf Anregung der fuehrenden Macht in allen Bundesgemeinden erfolgte Einsetzung staedtischer Polizeibehoerden sicher nicht vor der in das Jahr 387 fallenden Einrichtung der kurulischen Aedilitaet in Rom, aber wahrscheinlich auch eben um diese Zeit stattgefunden.

Nur die Qualifikationen wurden wiederhergestellt und teilweise gesteigert. Die zur Bekleidung eines jeden Amtes erforderliche Altersgrenze ward aufs neue eingeschaerft; ebenso die Bestimmung, dass jeder Bewerber um das Konsulat vorher die Praetur, jeder Bewerber um die Praetur vorher die Quaestur bekleidet haben muesse, wogegen es gestattet war, die Aedilitaet zu uebergehen.

Wenn der Adel von seinen umfassenden Vorrechten noch den tatsaechlichen Besitz der einen Konsul- und der einen Zensorstelle bewahrte, so war er dagegen vom Tribunat, der plebejischen Aedilitaet, von der zweiten Konsul- und Zensorstelle und von der Teilnahme an den rechtlich den Buergerschaftsabstimmungen gleichstehenden Abstimmungen der Plebs gesetzlich ausgeschlossen; in gerechter Strafe seines verkehrten und eigensinnigen Widerstrebens hatten die ehemaligen patrizischen Vorrechte sich fuer ihn in ebenso viele Zuruecksetzungen verwandelt.

Ebensowenig aenderten etwa die Quengeleien, welche die patrizischen Vorsitzer des Senats nicht verfehlt haben werden, wegen der Teilnahme der Plebejer an der Debatte in demselben zu erheben; vielmehr stellte die Regel sich fest, dass nicht mehr die patrizischen Mitglieder, sondern die zu einem der drei hoechsten ordentlichen Aemter, Konsulat, Praetur und kurulischer Aedilitaet gelangten, in dieser Folge und ohne Unterschied des Standes zur Abgabe ihres Gutachtens aufzufordern seien, waehrend diejenigen Senatoren, die keines dieser Aemter bekleidet hatten, auch jetzt noch bloss an der Abmehrung teilnahmen.

Das Konsulat, sonst das einzige ordentliche Gemeindeamt, war jetzt nicht mehr einmal unbedingt das erste: in der neu sich feststellenden Rang- und gewoehnlichen Reihenfolge der Gemeindeaemter stand das Konsulat zwar ueber Praetur, Aedilitaet und Quaestur, aber unter dem Einschaetzungsamt, an das ausser den wichtigsten finanziellen Geschaeften die Feststellung der Buerger-, Ritter- und Senatorenliste und damit eine durchaus willkuerliche sittliche Kontrolle ueber die gesamte Gemeinde und jeden einzelnen, geringsten wie vornehmsten Buerger gekommen war.

So griff man in Rom, um dem besorglichen Stand der afrikanischen Angelegenheiten Wandel zu schaffen, zu der ausserordentlichen Massregel, dem einzigen Mann, der bis jetzt von den libyschen Feldern Ehre heimgebracht hatte und den sein Name selbst fuer diesen Krieg empfahl, dem Scipio, statt der Aedilitaet, um die er eben sich bewarb, mit Beseitigung der entgegenstehenden Gesetze vor der Zeit das Konsulat und durch besonderen Beschluss die Fuehrung des Afrikanischen Krieges zu uebertragen.

Allein die kurulische Aedilitaet ward sofort den Plebejern in der Art zugaenglich, dass adlige und buergerliche Kurulaedilen Jahr um Jahr abwechselten.