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Es bleibt noch uebrig zu schildern, wie unter diesen Veraenderungen das neue Regiment sich konstituierte, und wie nach der politischen Beseitigung der Adelschaft die drei Elemente des republikanischen Gemeinwesens, Buergerschaft, Magistratur und Senat, gegeneinander sich stellten.

Eine Folge dieser Verschmelzung der Patrizier und Plebejer zu der neuen gemeinen roemischen Buergerschaft war die Umwandlung der Altbuergerschaft in einen Geschlechtsadel, welcher, seit die Adelschaft auch das Recht verlor, in gemeiner Versammlung zu beschliessen, da die Aufnahme neuer Familien in den Adel durch Gemeindebeschluss noch weniger zulaessig erschien, jeder, sogar der Selbstergaenzung unfaehig war.

Gnädiger Prinz, es ist die zweite im Staat, mehr denn sechzig Edelleute bewerben sich darum, alle reicher und angesehener, als Euer Gnaden unterthäniger Diener. Donner und Doria! Du sollst Procurator werden. Laß sie all ihre Ahnen und Wappen zumal in die Wagschale schmeißen, was braucht es mehr, als ein Haar aus dem weißen Bart meines Onkels, Genuas ganze Adelschaft in alle Lüfte zu schnellen?

Die keltische Priester- und ebenso die Adelschaft, obwohl beide in gewissem Sinn die Nation vertraten und verbanden, waren doch einerseits ihrer staendisch-partikularistischen Interessen wegen unfaehig, sie zu einigen, andererseits maechtig genug, um keinem Koenig und keinem Gau das Werk der Einigung zu gestatten.

Obwohl diese plebejische Nobilitaet im strengen Sinne des Wortes sich erst hat bilden koennen, seit die kurulischen Aemter sich den Plebejern geoeffnet hatten, steht sie doch in kurzer Zeit, um nicht zu sagen von vornherein, in einer gewissen Geschlossenheit da ohne Zweifel weil laengst in den altsenatorischen Plebejerfamilien sich eine solche Adelschaft vorgebildet hatte.

Schien die Adelschaft, indem sie es aufgab, allein die Gemeinde zu sein, nicht allzuviel verloren zu haben, so hatte sie in anderen Beziehungen entschieden gewonnen.

Das allmaehlich sich bildende Recht der patrizischen Konsuln, wenigstens jedes vierte Jahr die Ratsherrenliste zu revidieren und zu modifizieren, so nichtig es vermutlich der Adelschaft gegenueber war, konnte doch sehr wohl in ihrem Interesse gebraucht und der missliebige Plebejer mittels desselben aus dem Senat ferngehalten und sogar wieder ausgeschieden werden.

Zwar war in dieser Epoche die Buergerschaft noch zu unabhaengig, um die Nichtadligen aus dem Senat vollstaendig ausschliessen zu lassen, auch wohl die Adelschaft noch zu verstaendig, um dies auch nur zu wollen; allein bei der streng aristokratischen Gliederung des Senats in sich selbst, der scharfen Unterscheidung sowohl der gewesenen kurulischen Beamten nach ihren drei Rangklassen der Konsulare, Praetorier und Aedilizier, als auch namentlich der nicht durch ein kurulisches Amt in den Senat gelangten und darum von der Debatte ausgeschlossenen Senatoren, wurden doch die Nichtadligen, obgleich sie wohl in ziemlicher Anzahl im Senate sassen, zu einer unbedeutenden und verhaeltnismaessig einflusslosen Stellung in demselben herabgedrueckt und ward der Senat wesentlich Traeger der Nobilitaet.