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Da ich aber das Unglück habe, in diese Lage gekommen zu sein, so wird Eure Majestät es mir nicht übel nehmen, wenn ich von dem mir gesetzlich zustehenden Rechte Gebrauch mache, nichts zu sagen, was mich als schuldig erscheinen lassen könnte.“ „Dies ist bloße Chikane,“ erwiederte der König. „Euer Gnaden werden hoffentlich nicht so gewissenlos sein, daß Sie Ihre eigne Hand verleugnen?“ „Sire,“ sagte Lloyd, der die Casuistik gründlich studirt hatte, „alle Theologen stimmen darin überein, daß Jemand, der sich in unsrer Lage befindet, die Antwort auf eine solche Frage verweigern darf.“ Der König, der eben so beschränkten Verstandes, als heftigen Temperamentes war, wußte nicht sogleich was der Prälat meinte.

Diesem rohen Volke also ließ sich Gott anfangs blos als den Gott seiner Väter ankündigen, um es nur erst mit der Idee eines auch ihm zustehenden Gottes bekannt und vertraut zu machen. Durch die Wunder, mit welchen er es aus Aegypten führte, und in Kanaan einsetzte, bezeugte er sich ihm gleich darauf als einen Gott, der mächtiger sey, als irgend ein andrer Gott.

Die erbitternden Rechtsverletzungen von Seiten Massinissas und der Roemer brachten in Karthago den Hasdrubal und den Karthalo an das Regiment, die Fuehrer der Patriotenpartei, welche, aehnlich der achaeischen, zwar nicht daran dachte, gegen die roemische Suprematie sich aufzulehnen, aber wenigstens die den Karthagern vertragsmaessig zustehenden Rechte gegen Massinissa, wenn noetig mit den Waffen, zu verteidigen entschlossen war.

Die Schaar sammelte sich indessen um den Felsen herum und obgleich dießmal eine höhere Person als Raiteo, nämlich der Sohn des Königs selber, mitgekommen war, behielt doch jener bei den nachfolgenden Unterhandlungen als Dollmetscher das Wort, und forderte jetzt, augenscheinlich verdrießlich durch die Hartnäckigkeit des Burschen um den, ihm von Gott und Rechts wegen zustehenden Lohn gebracht zu sein, ihn einfach auf herunter zu kommen und mit ihnen zu gehn, weil sie sonst Gewalt brauchen müßten, und ihm nicht gern ein Leides thun wollten.

Sie werden es mir aber mit Recht als Fehler anrechnen, daß ich überhaupt ein so reiches Thema gewählt habe, ein Thema, das in der kurzen mir zustehenden Zeit keine andere als eine skizzenhafte und lückenhafte Behandlung zuließ.

Hier herrschten die Damen unumschraenkt; indes begnuegten sie sich keineswegs mit dieser ihnen von Rechts wegen zustehenden Domaene, sondern sie machten auch Politik, erschienen in Parteizusammenkuenften und beteiligten sich mit ihrem Geld und ihren Intrigen an dem wuesten Koterietreiben der Zeit.

Als Hauptzeugen gegen Diederich hatte er den alten Sötbier aufgestellt, der in seiner Rachsucht nun wirklich beweisen wollte, daß Diederich schon früher an seine Verwandten nicht die ihnen zustehenden Summen abgeführt habe.

Über seine Jugend ist nichts bekannt, doch scheint er eine bessere Erziehung genossen und eine lateinische Schule besucht zu haben ...... Sein Vater war Wolfgang Schmidel, der dreimal als Bürgermeister der Stadt, als Lehensträger der Azlburg, des Spitales und des dem Domkapitel Augsburg zustehenden Zolles erscheint; unser Ulrich ist wahrscheinlich zwischen 1500 und 1511 in einer zweiten Ehe seines Vaters geboren, hatte aber beim Antritt seiner Reise ein Alter von wenigstens 24 Jahren, was recht gut annehmbar erscheint. »Ulrich hatte 2 Brüder, Friedrich und Thomas, welch letzterer viermal als Bürgermeister der Stadt und später als Rat erscheintMondschein fügt diesen Angaben noch eine Stammtafel des Geschlechtes Schmidel bei.

Obgleich sich die dem Kloster gesetzlich zustehenden Vorrechte nur auf Schuldverhältnisse erstreckten, so fanden doch auch Betrüger, falsche Zeugen, Fälscher und Räuber daselbst bereitwillige Aufnahme. Unter einem so verzweifelten Gesindel war ein öffentlicher Beamter seines Lebens nicht sicher.

Dagegen ist eine revolutionäre politische Aktion niemals Piraterie, auch wenn sie gegenüber dritten Mächten die Rechte Kriegführender beansprucht; sie wird es selbst dadurch nicht, daß sie die Kriegführenden zustehenden Befugnisse der heimatlichen Regierung und fremden Mächten gegenüber überschreitet, solange nur der politische Zweck der Maßnahmen in ihnen erkennbar ist.