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Aktualisiert: 5. Mai 2025
Von den vielen gegen seine Auswüchse vorgeschlagenen Korrektiven kommt unzweifelhaft an hervorragender Stelle in Betracht das Mittel der Beschränkung der Übergriffsmöglichkeiten der Zentralgewalt durch Stärkung der örtlichen und bezirklichen Selbstverwaltung und Demokratisierung dieser Verwaltungskörper.
2. Einigung Deutschlands in einer demokratischen Staatsform. Keine erbliche Zentralgewalt.
Ungeheure Vermoegen, namentlich an Grundbesitz, konzentrierten sich in den Haenden von wenigen Adligen, waehrend die Massen verarmten; die sozialen Umwaelzungen, die hieraus entstanden, erhoehten die Not, der sie abhelfen sollten, und bei der Ohnmacht der Zentralgewalt blieb zuletzt den bedraengten Aristokraten, zum Beispiel in Arretium 453 , in Volsinii 488 nichts uebrig, als die Roemer zu Hilfe zu rufen, die denn zwar der Unordnung, aber zugleich auch dem Rest von Unabhaengigkeit ein Ende machten.
Die in eigentuemlicher Art geographisch isolierte und politisch zentralisierte Landschaft am Nil war, wie schon die waehrend der letzten Krise mehrfach vorgekommenen Versuche bedraengter italischer Parteichefs, daselbst sich festzusetzen, hinreichend bewiesen, wie kein anderer Distrikt geeignet, unter einem faehigen Fuehrer auf die Dauer sich von der Zentralgewalt loszumachen.
Ohne weiteres Eingehen auf den Ursprung des Adels, der ganz in der Natur der Sache liegt, möchte ich doch dem Hinweis Raum geben, wie in unserm Erdteil und drüben im fernen Indien dieselben Ursachen dieselben Folgen hatten. Ein Land muss aus weiter Entfernung regiert werden, und hierzu sind Beamte nötig, die die Zentralgewalt vergegenwärtigen.
Wir erwarten, daß das deutsche Volk nur solche Männer zu seinen Vertretern erwählt, die jede erbliche Zentralgewalt verwerfen. 5. Wir erwarten, daß im Falle eines deutschen Bruderkriegs, der nur dazu dienen kann, deutsches Gebiet dem Ausland in die Hände zu spielen, das deutsche Volk wie ein Mann sich erhebt, um mit den Waffen in der Hand sein Eigentum und seine Ehre zu vertreten.
Die benachbarten keltischen Gaue, die Sequaner, Leuker, Mediomatriker, waren weder wehrhaft noch zuverlaessig; die uebersiedelten Deutschen versprachen nicht bloss tapfere Grenzhueter, sondern auch bessere Untertanen Roms zu werden, da sie von den Kelten die Nationalitaet, von ihren ueberrheinischen Landsleuten das eigene Interesse an der Bewahrung der neugewonnenen Wohnsitze schied und sie bei ihrer isolierten Stellung nicht umhin konnten, an der Zentralgewalt festzuhalten.
Sie umschloss nicht die gesamte Nation, sondern es waren die noerdlichen und die kampanischen Etrusker zu eigenen Eidgenossenschaften vereinigt ebenso wie die Gemeinden des eigentlichen Etrurien; jeder dieser Buende bestand aus zwoelf Gemeinden, die zwar eine Metropole, namentlich fuer den Goetterdienst, und ein Bundeshaupt oder vielmehr einen Oberpriester anerkannten, aber doch im wesentlichen gleichberechtigt gewesen zu sein scheinen und zum Teil wenigstens so maechtig, dass weder eine Hegemonie sich bilden noch die Zentralgewalt zur Konsolidierung gelangen konnte.
Die Voegte herrschten so gut wie souveraen, und das wichtigste der fuer den letzteren Zweck dienenden Institute, die Reichsschatzung, wurde noch auf Sizilien, aber auf keine der spaeter erworbenen Provinzen mehr erstreckt. Diese Emanzipation der obersten Verwaltungsbeamten von der Zentralgewalt war mehr als bedenklich.
Für Schleswig-Holstein fordere er das Selbstbestimmungsrecht mit der Einschränkung, daß, solange keine deutsche Zentralgewalt vorhanden sei, es die für eine Zentralgewalt notwendigen Attribute an Preußen übertrage. Ferner solle eine Landesvertretung der Herzogtümer einberufen werden. Nach heftigen Debatten wurden diese Anträge mit großer Mehrheit angenommen.
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