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Aktualisiert: 22. Juni 2025
Die Verfügung über die Mittel der Carl Zeiss-Stiftung mit Bezug auf die in § 1 dieses Statuts sub B namhaft gemachten Zwecke steht der Stiftungsverwaltung zu.
Denn sein weitausblickender Rat hat die früher bezeichneten Bestrebungen zuerst in die Richtung gelenkt, in welcher der entscheidende Schritt nachher geschehen konnte: die Konstituierung der selbständigen juristischen Person als Träger der hiesigen Unternehmungen. So ist er in diesem Sinn, wie Freund SCHOTT in einem anderen Sinn, Mitbegründer der Carl Zeiss-Stiftung geworden.
Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung. Nachtrag zum zweiten Entwurf. Zu Titel V. Rechtsverhältnis der Angestellten und Arbeiter in den Stiftungsbetrieben . Zu § 56. Die Vorschrift dieses Paragraphen bedeutet praktisch nur eine Direktive für die Organe der Stiftung und die sonst mit leitenden Funktionen betrauten Personen.
Ich will auf einzelnes dabei nicht eingehen, ich sage nur: wer diese Titel aufmerksam liest, muß sofort zu dem Resultate kommen, daß die Optische Werkstätte, wie sie seit Errichtung des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung dasteht, seit 1890, nichts anderes ist, als eine Produktivgenossenschaft in Beziehung auf die wirtschaftlichen Interessen.
Zwecke der Stiftung. Die Zwecke der Carl Zeiss-Stiftung sind: A. Pflege der Zweige feintechnischer Industrie, welche durch die Optische Werkstätte und das Glaswerk unter Mitwirkung des Stifters in Jena eingebürgert worden sind, durch Fortführung dieser Gewerbsanstalten unter unpersönlichem Besitztitel; im besondern: 2.
Lugano, Mai 1895. Dr. E. Abbe. Zu §§ 118 120. Die Einrichtungen und Anordnungen des Stiftungs-Statuts haben naturgemäß in vielen Punkten Bezug auf die besonderen rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen, welche für die der CARL ZEISS-Stiftung zugedachte Wirksamkeit jetzt, am Ende des 19. Jahrhunderts, gegeben sind.
VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen 170-202 VII. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen Arbeitstages 203-249 VIII. Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses 250-261 X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung 330-372 Xa. Motive und Erläuterungen.
Organe der Stiftung. Für die Vertretung der Carl Zeiss-Stiftung als juristischer Person, die Verwaltung ihres Vermögens und die oberste Leitung ihrer Angelegenheiten soll stets eine besondere »Stiftungsverwaltung« bestehen. welche beide, Vorstände und Stiftungskommissar, durch die Stiftungsverwaltung zu ernennen sind, gemäß nachfolgenden Bestimmungen dieses Statuts.
Die Mittel des Universitätsfonds können, vorbehaltlich der in Art. 11, Abs. 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen, benutzt werden zu persönlichen und sachlichen, einmaligen und dauernden Aufwendungen jeder Art, die geeignet erscheinen, die wissenschaftliche Forschung oder die Lehrwirksamkeit in den mathematischen und naturwissenschaftlichen Disziplinen, sowie in anderen Lehrfächern, die wie Volkswirtschaftslehre, Handels- und Gewerberecht, Hygiene, technologische Disziplinen u. a. nähere Beziehung auf die Interessen der Carl Zeiss-Stiftung haben, ohne Rücksicht auf Fakultätsgrenzen, unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Für alle Personen, die solchen Falls in den Dienst der Carl Zeiss-Stiftung treten würden, kommen alsdann in sinngemäßer Anwendung diejenigen Bestimmungen zur Geltung, nach denen in Titel V des Statuts der Carl Zeiss-Stiftung das Rechtsverhältnis der Beamten bei den Betrieben der Stiftung geregelt ist. Jena, den 24. Februar 1900. gez. Dr. Ernst Abbe. Februar 1900 gab E. ABBE noch unter dem 14.
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