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Aktualisiert: 22. Juni 2025


Kultus-Departements Adolf Guyet der Absicht entgegenbrachte, die Unternehmungen der jetzigen Carl Zeiss-Stiftung Zwecken des Gemeinwohls direkt dienstbar zu machen, hat alle Schwierigkeiten und Bedenken überwinden lassen, die zur entscheidenden Zeit angesichts mancher damals noch prekärer Umstände jener Anlehnung entgegenstanden.

Solange es deshalb mit all diesem gute Wege hat, würde einem von der Carl Zeiss-Stiftung etwa gemachten Anfang immerhin Wert und Bedeutung des ersten guten Beispiels auf einem wichtigen Gebiet des allgemeinen Volksinteresses verbleiben. Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte. Gehalten am 12. Dezember 1896 . Hochgeehrte Gäste liebe Freunde und Mitarbeiter!

Die Entscheidung strittiger Auslegungsfragen kraft »staatlicher Aufsicht«, im Verwaltungsweg, ist im Fall der CARL ZEISS-Stiftung durch die angezogenen Vorschriften in Titel IX des Stiftungsstatuts ausgeschlossen.

Und gerade weil die staatliche Aufsicht darüber zu wachen hat, daß in allen Punkten die Satzungen der Stiftungen respektiert werden, hat sie nun im Fall der CARL ZEISS-Stiftung auch darüber zu wachen, daß strittige Auslegungsfragen auf dem satzungsgemäßen gerichtlichen Weg zum Austrag gebracht werden.

Die Aufwendungen für diesen dritten Zweck sollen, so lange die Universität Jena besteht, regelmäßig in deren Interessenkreis erfolgen, insoweit nicht in einzelnen Fällen Anlaß zur Ausführung rein wissenschaftlicher Arbeiten innerhalb der Betriebe und durch deren Mitarbeiter gegeben ist. Die betreffenden Mittel sind der Universität durch den »Universitätsfonds der Carl Zeiss-Stiftung« zuzuführen.

Nachtrag zum zweiten Entwurf, Titel V 373-387 Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts 388-402 Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen? Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. März 1894. A. Steuersystem. Meine Herren!

Mai 1889 begründete, unterm 21. Mai 1889 landesherrlich bestätigte und mit dem Recht der juristischen Person bekleidete »Carl Zeiss-Stiftung zu Jena« am 1.

Das Statut der Carl Zeiss-Stiftung selbst aber habe ich mit seinen von ABBE teils für dessen Beratung, teils hinterher niedergeschriebenen »Motiven und Erläuterungen« geglaubt an den Schluß stellen zu sollen schon aus dem äußerlichen aber wichtigen Grunde, um es gleich in der Neuredaktion vom 1.

Wenn die Einrichtungen der Carl Zeiss-Stiftung nicht in sich widerspruchsvoll bleiben sollten, mußten insonderheit den leitenden Personen in allen Stufen der inneren Tätigkeit manche Vorzüge und Vorteile vorenthalten werden, welche in der Großindustrie öfters als die eigentlich wirksamen Triebfedern erfolgreicher Betätigung gelten.

Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101 umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen: durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher Studien und Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche Aufgaben des genannten Industriezweiges zum Gegenstand haben und dessen Interessen weiter zu fördern vermögen gleichgültig, ob solche in der Tätigkeit der Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen finden und ganz oder zum Teil mit deren Einrichtungen und durch deren Personal betrieben werden können, oder ob sie von Fremden veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen;

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