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Aktualisiert: 27. Mai 2025
Es dürfen also nicht nur die jetzigen Stiftungsbetriebe durch Eintreten in neue Betriebszweige ihr Arbeitsfeld und durch Errichtung von neuen Geschäftsstellen und Handelsniederlassungen im Inland und im Ausland ihre kaufmännische Aktion beliebig ausdehnen, sondern es können geeigneten Falls auch weitere, unter selbständiger Firma zu führende Betriebsunternehmungen auf dem in § 35 umschriebenen Arbeitsgebiet in oder außerhalb Jena errichtet oder übernommen werden.
Empfing Bruckner noch die innere Anregung und Beschwingung seiner Phantasie aus der frommen Erfassung katholischer Glaubenssymbole, so drang Mahler aus der konfessionell umschriebenen Gedankenwelt vor in die Sphäre der reinen Naturanbetung.
Die Betätigung der Carl Zeiss-Stiftung zugunsten der in § 101 umschriebenen Zwecke kann im besonderen erfolgen: durch Inangriffnahme oder Unterstützung wissenschaftlicher Studien und Versuche oder sonstiger Unternehmungen, welche Aufgaben des genannten Industriezweiges zum Gegenstand haben und dessen Interessen weiter zu fördern vermögen gleichgültig, ob solche in der Tätigkeit der Stiftungsbetriebe selbst Anknüpfungen finden und ganz oder zum Teil mit deren Einrichtungen und durch deren Personal betrieben werden können, oder ob sie von Fremden veranlaßt sind und ausgeführt werden müssen;
Von dieser ganz wahren, nicht etwa scheinbaren, effektlügenden, bloß zur Einbildungskraft sprechenden, sondern derben, reinen, lichten, ausführlichen, gewissenhaften, zarten, umschriebenen Gegenwart, die zugleich etwas Strenges, Emsiges, Mühsames hatte, gingen die folgenden Maler aus, wie ich an Bildern von Tizian bemerkte, und nun konnte die Lebhaftigkeit ihres Genies, die Energie ihrer Natur, erleuchtet von dem Geiste ihrer Vorfahren, auferbaut durch ihre Kraft, immer höher und höher steigen, sich von der Erde heben und himmlische, aber wahre Gestalten hervorbringen.
Sollte die Carl Zeiss-Stiftung früher oder später in der Lage sein, Leistungen zugunsten der Universität mit Aussicht auf längere Fortdauer in solcher Höhe zu übernehmen, daß der Universitätsfonds, unbeschadet der Erfüllung des in Art. 1 benannten Zweckes, noch weiteren Bedürfnissen der Universität dienstbar gemacht werden könnte, so dürfen auf den Fonds auch solche Aufwendungen innerhalb des in Art. 7 umschriebenen Interessenkreises übernommen werden, die bis dahin aus staatlichen Mitteln bestritten wurden, wofern hierdurch der Universität eine vermehrte Pflege anderer Interessen oder eine sonstige Verbesserung ihrer Verhältnisse ermöglicht wird.
Die regelmäßige jährliche Überweisung der Carl Zeiss-Stiftung an den Universitätsfonds soll im Rahmen der in Art. 7 umschriebenen Zwecke Verwendung finden 1. zur Dotierung neuer Professuren und Institute, die für Erweiterung der Forschungs- oder Lehrtätigkeit der Universität erwünscht erscheinen;
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