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Aktualisiert: 26. Mai 2025
Nachdem durch die §§ 118-120 der ganze vorangehende Inhalt des Statuts möglichem Wandel unterworfen worden, müssen nunmehr diese Paragraphen zum absolut festen Punkt in den Einrichtungen der CARL ZEISS-Stiftung erklärt werden wie § 121 schließlich tut. Außerdem sind gemäß der in der Ausgabe von 1896 hie und da veränderten Anordnung der Paragraphen die erforderlichen Umstellungen vorgenommen. Xa.
VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen 170-202 VII. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen Arbeitstages 203-249 VIII. Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses 250-261 X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung 330-372 Xa. Motive und Erläuterungen.
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