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Aktualisiert: 29. Juni 2025


Es zeichnet sie, dass sie die von Sulla zur Verteilung bestimmten, aber noch nicht von ihm selbst parzellierten Laendereien weder aufteilte noch auch den Anspruch auf dieselben geradezu aufgab, sondern die frueheren Eigentuemer ohne Regulierung des Titels vorlaeufig im Besitze duldete, manche noch unverteilte Strecke sullanischen Domaniallandes auch wohl gar von einzelnen Personen nach dem alten, durch die Gracchischen Reformen rechtlich und faktisch beseitigten Okkupationssystem willkuerlich in Besitz nehmen liess.

Die Vorschriften dieses Titels bestimmen dasjenige Maß von vermögensrechtlicher Beschränkung, welches dem Eigentümer der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Verfügung über ihre Erträgnisse auferlegt sein soll und zwar: einerseits im Sinne teilweiser Bindung dieser Erträgnisse zugunsten der Unternehmungen selbst und ihres Personals gegenüber den sonstigen Interessen, welche die Stiftung aus § 1, B zu vertreten hat; andererseits aber im Sinne des Zwanges zur teilweisen Verausgabung dieser Erträgnisse behufs gemeinnütziger Betätigung.

Der Erzherzog hatte die Nachricht bekommen, daß er wegen eines im Briefe an seinen Großvater Ferdinand ausgelassenen Titels von demselben enterbt worden sei, als er eben ärgerlich nach Hause kam, weil er ein tragendes Reh, das er für einen Rehbock angesehen, geschossen hatte. Der Erzherzog erfuhr die Worte, und da er leichten Blutes war, so mußte der Edelknabe den Spötter zum Essen laden.

Da ist der gewisse »Überblick über die neueste LitteraturHeißes Pech und brennenden Schwefel über den Erfinder dieses an »über« überreichen Titels. »

Die Forderung ganz gleichmäßiger Anteilnahme aller an einer etwaigen Gewinnverteilung entspricht dem eingangs bezeichneten Gesichtspunkt des Titels VI. Daß aber selbst von einer solchen ganz allgemeinen Gewinnbeteiligung die Mitglieder der Vorstände wie auch der Stiftungskommissar ausgeschlossen bleiben, scheint mir geboten, damit diese gegen die Vermutung geschützt seien, als könnten sie des eigenen Vorteils wegen die schwankenden Bezüge der Geschäftsangehörigen auf Kosten der regelmäßigen Bezüge derselben zu erhöhen suchen.

Die Vorschriften dieses Titels wollen der Forderung Rechnung tragen, in welcher ich eine Lebensfrage für die gedeihliche Fortentwicklung der Stiftungsunternehmungen sehe: Pflege der Solidarität der Interessen aller, die in den Unternehmungen jeweils mittätig sind, und Lebendighalten des Bewußtseins solcher Solidarität.

Wenn die Carl Zeiss-Stiftung ein neues Betriebsunternehmen im Gesellschaftsverhältnis mit anderen beginnt, muß für dieses die alsbaldige Geltung aller Bestimmungen des Titels V dieses Statuts, vorbehaltlich der Einschränkungen nach § 87, Abs. 2, im Gesellschaftsvertrag besonders festgestellt sein; =die Bestimmung gilt nicht bei Beteiligung der in § 35 Abs. 3 genannten Art=. Titel VI.

Wegen des zweiten Titels scheinet der Herr von Voltaire noch nicht recht einig mit sich gewesen zu sein. In der nämlichen Ausgabe seiner Werke heißt er auf einem Blatte "Das besiegte Vorurteil"; und auf dem andern "Der Mann ohne Vorurteil". Doch beides ist nicht weit auseinander.

V für das Glaswerk. Für das Personal des Glaswerks treten, so lange das jetzige Gesellschaftsverhältnis bei der Firma Schott & Gen. fortbesteht, alle Vorschriften des Titels V dieses Statuts nur insoweit in Geltung, als solches auf Grund des gegenwärtigen Gesellschaftsvertrages oder mit ausdrücklicher Zustimmung des dermaligen Sozius der Stiftung geschehen kann.

Mein Bürgerstolz lehnt sich dagegen auf, um des erkauften Titels oder Ranges willen mit anderen Augen in der Gesellschaft angesehen zu werden.“ „Ja, ja, du kommst immer mit deiner Kinderstubenmoral und Tugendsamkeit, meine Beste. Das kennt man! Aber mit ihnen wird man höchstens eine kleine Kompastorin auf dem Lande. „Uebrigens kamen wir von Ileisa ab! Giebt's sonst noch etwas?“

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