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Aktualisiert: 23. Juni 2025
Die Demokratie von 403 bis auf die Diadochenzeit .* Die bitteren Erfahrungen der letzten Jahre hatten das Volk zu weiser Mäßigung erzogen. Man wollte die für alle gleiche Demokratie, aber in streng gesetzlichen Formen. Dagegen wurde ein Antrag, die Teilnahme an der Staatsgewalt auf die Grundbesitzer zu beschränken, abgelehnt.
Denn er begehrt eine Fülle der Staatsgewalt, wie sie nur je der Despotismus gehabt hat, ja er überbietet alles Vergangene dadurch, dass er die förmliche Vernichtung des Individuums anstrebt: als welches ihm wie ein unberechtigter Luxus der Natur vorkommt und durch ihn in ein zweckmässiges Organ des Gemeinwesens umgebessert werden soll.
Die verschiedenen Parteigänger dieses Dogmas sprechen es ganz offen aus, daß sie einen Kampf mit der preußischen Staatsgewalt voraussehen und daß sie deshalb dieser protestantischen Macht gegenüber in Bayern einen Mittelpunkt für den deutschen Katholicismus bilden müssen.“
Die Angriffe wurden immer kühner. Die Verfolgungen, welche die Staatsgewalt und die Kirche gegen diese Feinde der alten Ordnung in Szene setzten, hatten so gut wie keine Wirkung, sie gossen nur Oel in's Feuer.
Die Aufopferung des Daseins, die im Dienste geschieht, ist zwar vollständig, wenn sie bis zum Tode fortgegangen ist; aber die bestandne Gefahr des Todes selbst, der überlebt wird, läßt ein bestimmtes Dasein, und damit ein besonderes Für-sich übrig, welches den Rat fürs allgemeine Beste zweideutig und verdächtig macht, und sich in der Tat die eigne Meinung und den besondern Willen gegen die Staatsgewalt vorbehält.
Die oeffentliche Meinung, bemerkte er, sei auf eine hoechst gefaehrliche Weise, auf dieses Mannes Seite, dergestalt, dass selbst in dem dreimal von ihm eingeaescherten Wittenberg, eine Stimme zu seinem Vorteil spreche; und da er sein Anerbieten, falls er damit abgewiesen werden sollte, unfehlbar, unter gehaessigen Bemerkungen, zur Wissenschaft des Volks bringen wuerde, so koenne dasselbe leicht in dem Grade verfuehrt werden, dass mit der Staatsgewalt gar nichts mehr gegen ihn auszurichten sei.
Es war durchaus folgerichtig, dass die Buergerschaft, eben als der Souveraen, ordentlicher Weise an dem Gang der oeffentlichen Geschaefte sich nicht beteiligte. Solange die oeffentliche Taetigkeit sich beschraenkt auf die Ausuebung der bestehenden Rechtsordnungen, kann und darf die eigentlich souveraene Staatsgewalt nicht eingreifen: es regieren die Gesetze, nicht der Gesetzgeber.
Wirkliche Abhilfe könnte nur die Einschränkung staatlicher Eingriffe bringen, ein Rückzug der zentralen Staatsgewalt und eine verstärkte Motivation und Kompetenz lokaler Einrichtungen, die natürlich im Netzwerk eingebunden sein müssen, die gegenseitige Hilfe, aber auch kreativen Wettbewerb fördern.
Aber die Regierung, als die einfache Seele oder das Selbst des Volksgeistes, verträgt nicht eine Zweiheit der Individualität; und der sittlichen Notwendigkeit dieser Einheit tritt die Natur als der Zufall der Mehrheit gegenüber auf. Diese beiden werden darum uneins, und ihr gleiches Recht an die Staatsgewalt zertrümmert beide, die gleiches Unrecht haben.
Das Proletariat übernimmt die Staatsgewalt, entreißt der Bourgeoisie alle wirtschaftlichen und politischen Machtmittel, verwendet sie in seinem Sinne, und nachdem dies geschehen, entsteht eine große allgemeine Assoziation. Vom Staat ist keine Rede mehr.
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