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Aktualisiert: 21. Juni 2025


Natürlich kann unter dieser Voraussetzung nicht von einem criterium secundum quod ausser für die nachträgliche Reflexion, sondern nur von einem criterium quo cognoscitur die Rede sein.

Die Gültigkeit der hansischen Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, conventum et conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta de verbo "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum tenori et longeve observantie, que optima est legum interpres, contraria. HR. III 2 n. 498 § 8.

36: Wie wenig die Preußen daran dachten, dies zu tun, zeigt ihre Antwort auf die englische Forderung, quod ... mercatores sui easdem habeant libertates seu privilegia..., quibus ab antiquo in terra vestra Prucie predicta solebant gaudere. Sie lautet: haben zi denne vriheit unde privilegie hi ym lande, di zi bewizen mogen, do tu uwir genade denne bi, also mogelich und bescheiden ist.

Ist es ein Handgriff, der dem Dichter die Erreichung seiner Absicht verkürzt und erleichtert? Ist es ein Gebrauch, der eigentlich keinen ernstlichen Nutzen hat, den man aber, zu Ehren des ersten Erfinders, beibehält, weil er wenigstens schnackisch ist quod risum movet? Oder was ist es?

Nein, nein, Clericus clericum non decimat. Aber was gibt es denn da überhaupt für große Not? Die Herren Professoren sitzen auch noch im Karlsbade und halten selbst den Tag nicht so genau ein.« »Ja, distinguendum est inter et intererwiderte der andere, »quod licet Jovi, non licet bovi

Fabricando sit faber, age, quod agisEr war dermaßen aufgeregt, daß er Lateinisch sprach. Er hätte Chinesisch oder Grönländisch gesprochen, wenn er das gekonnt hätte. Denn er befand sich in einem Seelenzustand, in dem der Mensch sein geheimstes Ich ohne Selbstkritik enthüllt, wie das Meer, das sich im Sturm an seinem Gestade bis auf den Grund und Boden öffnet.

29: Die Engländer erwiderten, quod officium tonsorie esset notabile officium et antiquum in Londonio, necesse esset illud conservare. HR. III 2 S. 526 Anm. b.

Da wir nun aber sehr deutlich wissen, daß die Welt oder daß unser Ich wenigstens vorhanden ist und daß sie dem Vorhergehenden nach also auch ihren Grund in sich oder in etwas haben muß, das nicht Gott ist, so kann es keinen Gott geben. Quod erat demonstrandum. Chaumette. Ei wahrhaftig, das gibt mir wieder Licht; ich danke, danke! Mercier. Halten Sie, Payne! Wenn aber die Schöpfung ewig ist?

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