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Aktualisiert: 11. Juni 2025
Als er noch ohne Macht Und nur des Vaterlands geringer Diener, Da war er euer Feind, sprach stets der Freiheit Entgegen und den Rechten, die ihr habt Im Körper unsers Staats; und nun erhoben Zu mächtgem Einfluß und Regierung selbst Wenn er auch da mit bösem Sinn verharrt, Feind der Plebejer, könnten eure Stimmen Zum Fluch euch werden.
Freier und Sklave, Patrizier und Plebejer, Baron und Leibeigener, Zunftbürger und Gesell, kurz, Unterdrücker und Unterdrückte standen in stetem Gegensatz zueinander, führten einen ununterbrochenen, bald versteckten, bald offenen Kampf, einen Kampf, der jedesmal mit einer revolutionären Umgestaltung der ganzen Gesellschaft endete oder mit dem gemeinsamen Untergang der kämpfenden Klassen.«
Ihm zur Seite entwickelt sich eine andere Bewegung: der Ruf der Nichtbuerger um politische Gleichberechtigung. Dahin gehoeren die Agitationen der Plebejer, der Latiner, der Italiker, der Freigelassenen, welche alle, mochten sie Buerger genannt werden, wie die Plebejer und die Freigelassenen, oder nicht, wie die Latiner und die Italiker, politische Gleichheit entbehrten und begehrten.
Konsuln und Tribune haben beide volle und konkurrierende Kriminaljurisdiktion, wenn auch jene dieselbe mittelbar, diese unmittelbar ausueben; wie jenen die beiden Quaestoren, stehen diesen die beiden Aedilen hierin zur Seite ^1. Die Konsuln sind notwendig Patrizier, die Tribune notwendig Plebejer.
Endlich wurde hinzugefuegt, dass die Bekleidung des Tribunats in Zukunft zur Uebernahme eines hoeheren Amtes unfaehig machen solle eine Bestimmung, die wie so manches andere in Sullas Restauration wieder auf die altpatrizischen Satzungen zurueckkam und, ganz wie in den Zeiten vor der Zulassung der Plebejer zu den buergerlichen Aemtern, das Tribunat einer- und die kurulischen Aemter andererseits miteinander unvereinbar erklaerte.
Das allmaehlich sich bildende Recht der patrizischen Konsuln, wenigstens jedes vierte Jahr die Ratsherrenliste zu revidieren und zu modifizieren, so nichtig es vermutlich der Adelschaft gegenueber war, konnte doch sehr wohl in ihrem Interesse gebraucht und der missliebige Plebejer mittels desselben aus dem Senat ferngehalten und sogar wieder ausgeschieden werden.
Auch die Plebejer des fuenften Jahrhunderts hatten gedarbt und gehungert, aber ihre Freiheit hatten sie nicht verkauft; und noch weniger wuerden die Rechtweiser jener Zeit sich dazu hergegeben haben, den ebenso sitten- wie rechtswidrigen Kontrakt eines solchen Fechtknechts, "sich unweigerlich fesseln, peitschen, brennen oder toeten zu lassen, wenn die Gesetze der Anstalt dies mit sich bringen wuerden", auf unfeinen juristischen Schleichwegen als statthaft und klagbar hinzustellen.
Aber hieran wagte man sich nicht, offenbar weil die reichen Plebejer selbst an diesen Missbraeuchen kein minderes Interesse hatten als die Patrizier. So gruendete man diese seltsame Magistratur, deren handgreiflicher Beistand dem gemeinen Mann einleuchtete und die doch die notwendige oekonomische Reform unmoeglich durchsetzen konnte.
Statt zu arbeiten, gaffte der roemische Plebejer lieber im Theater; die Schenken und Bordelle hatten solchen Zuspruch, dass die Demagogen ihre Rechnung dabei fanden, vorwiegend die Besitzer derartiger Etablissements in ihr Interesse zu ziehen.
Es gab Bohun's, Mowbray's, de Veres, selbst Verwandte des Hauses Plantagenet, die keinen andern Titel als den des Esquire's und keine andern bürgerlichen Vorrechte hatten, als die, deren sich jeder Pächter und Krämer erfreute. Eine Grenzlinie welche, wie in andern Ländern, den Patrizier vom Plebejer scheidet, gab es bei uns nicht.
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