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Aktualisiert: 17. Juni 2025


Aus all diesem wurde mir mehr und mehr einleuchtend, daß Regierung und Landtag damals unter besonderen, sozusagen ethischen Beweggründen und Antrieben gestanden haben.

Ein Gärtner besorgte mit Hilfe zweier Burschen den Park und den Garten, und eine Köchin nebst ihrer Küchenmagd sowie zwei Zimmermädchen bildeten das weibliche Personal auf Schloß »Eremitage«. Hofmarschall von Schulenburgs Sache war es, für seinen jungen Herrn mit der Apanage hauszuhalten, die der Landtag nach Albrechts Thronbesteigung dem Bruder des Großherzogs in einer bedenkenvollen Sitzung bewilligt hatte.

Politisch entwickelte sich später der ehemalige Revolutionär, wie so viele andere, zum Nationalliberalen, doch hegte er in einem Winkel seines Herzens noch immer demokratische Neigungen. Er war der einzige unter den Nationalliberalen, der im sächsischen Landtag für unsere Anträge auf Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts stimmte.

»Er würde die Geister scheiden, wie nichts zuvorergänzte enthusiastisch ein anderer. »Sie glauben wirklich, daß das Ziel des allgemeinen Wahlrechts für den preußischen Landtag solch weltbewegende Kräfte entfesseln könntefragte ich. Mein Spott rötete die Gesichter der Begeisterten noch mehr.

Ich brauche Euch nichtworauf der Bayer den Austausch freundnachbarlicher Gefühle abschloß mit der Beteuerung: »Wir brauchen Euch auch nichtZugleich setzte der Karlsruher Hof seinen ergebenen Landtag in Bewegung; der geistreiche allezeit partikularistische Staatsrechtslehrer Karl Salomon Zachariä kämpfte auf der Rednerbühne wider die Anmaßung der königlichen Höfe: »wer ist wohl Herr in seinem Hause, wenn er die Herrschaft mit anderen teiltDa gaben Bayern und Württemberg endlich nach.

Und brausend tönt es um ihn: »Hoch das freie WahlrechtDann wieder Stille. Sie wartet weiter. Und auf der Rednertribüne des Abgeordnetenhauses erscheint Fürst Bülow zur Beantwortung des freisinnigen Antrags: Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts mit geheimer Stimmabgabe für den preußischen Landtag.

Der Landtag hat deshalb und zwar unter Zustimmung der Regierung ein Amendement des Abgeordneten Müller-Neustadt angenommen, demzufolge nur zwei Paragraphen der ursprünglichen Vorlage, der Hauptsache nach unverändert, in das Gesetz gekommen sind, alles übrige aber unterdrückt wurde.

Dieser Standpunkt des Landtags, dem die Regierung keineswegs entgegengetreten ist, wird ganz evident durch die Tatsache: daß die Regierungsvorlage für das Gesetz vom Landtag abgelehnt wurde, weil sie eine Definition der »Polizeivergehen« unter Bezugnahme auf das Strafgesetz geben wollte. Das fand man schon zu viel für die Bürgermeister!

An der Spitze derselben standen die Aetoler, auf deren Landtag Laevinus selber erschienen war und sie durch Zusicherung des seit langem von ihnen begehrten akarnanischen Gebiets gewonnen hatte.

Der Landtag hat die dreifache Schatzung ausgeschrieben und es heißt, daß das nicht das letztemal sein soll, denn das Land braucht jetzt Geld für Soldaten. Ja, das ist wohl so, und das wäre auch noch auszuhalten, aber dann kommen die fremden Völker und legen uns auch noch allerlei Lasten auf, das heißt, wenn sie nicht überhaupt nehmen, was sie kriegen können.

Wort des Tages

zähneklappernd

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