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Aktualisiert: 17. Juni 2025
Neue Aufforderung, bei Zeiten vorzubeugen und solchen Verwickelungen dadurch zu entgehen, daß man den Vereinigten Landtag, als solchen, fallen läßt. Preußen bedarf in diesem Augenblick so dringend der allgemeindeutschen Sympathie. Vielleicht ist das letztere wichtiger, als unsere Stände.
Weder hat die Regierung dem Landtag zumuten wollen, seine verfassungsmäßige Mitwirkung bei Erlaß neuer »Gebote« und »Verbote« zu Gunsten der Verwaltungsbehörden einzuschränken, noch hat der Landtag selbst die leiseste Neigung bekundet, auf seine Mitwirkung bei gesetzgeberischen Akten auch da zu verzichten, wo diese vernünftigerweise möglich wäre.
Unter dem Gesichtspunkt der ersteren Frage sind Regierung und Landtag vollkommen einig in dem Gedanken: Handlungen zu gebieten oder zu verbieten, die noch durch kein Gesetz geboten oder verboten sind, ist ein Akt der Gesetzgebung.
Jetzt galt es auch in Preußen, gegen die Hochburg der Reaktion Sturm zu laufen: gegen den Landtag. Wir schürten in unserer Zeitschrift mit allen Mitteln den Brand.
Febr. gewährte, freiwillig begeben. Die Politik sollte diesen Fall voraussetzen, sie sollte sich rüsten darauf: 1. daß dieser Vereinigte Landtag sehr unvol1ständig erscheinen, 2. sich für inkompetent erklären und 3. von der noch gärenden Aufregung vielleicht sogar gewaltsam beanstandet werden wird. Wünschen das die Minister? Können es die Freunde des Friedens und der Ordnung wünschen?
Die gemütlichen Leute wollten die geforderten Opfer nur einem gesamtdeutschen Verein bringen. Selbst den gemäßigten Liberalen schien es hochbedenklich, einer absoluten Krone mittelbare Einwirkung auf den württembergischen Haushalt zu gestatten. Zudem wurden die Kammern nur zu einer Erklärung über den Vertrag, nicht zu förmlicher Genehmigung aufgefordert. Der Landtag empfand bitter seine Ohnmacht.
Ja wohl! aber unmittelbar vorher in § 4 steht ein besonderer Absatz: 5. Konsumvereine. Die unvermittelte Aufeinanderfolge beider sich widersprechenden Bestimmungen des Gesetzes schlägt sogar der Logik ins Gesicht. Man weiß aber, wie das gekommen ist. In der Regierungsvorlage hat Nr. 5 nicht gestanden; erst der Landtag hat sie nachträglich eingeschoben.
Das Feuer meiner Begeisterung verflog angesichts des neu entfachten theoretischen Streites, der bei uns Deutschen so oft an Stelle des Handelns tritt. Die Demonstrationen gegen den preußischen Landtag beschränkten sich auf ein paar große Versammlungen, denen erst das Aufgebot von Polizei und Militär Bedeutung verlieh. Die Schulvorlage wurde angenommen.
Ferner: Aus dem Vereinigten Landtag soll das deutsche Parlament beschickt werden. Und überall regt sich in Deutschland der Protest gegen diese Idee. Die Frankfurter Versammlung wird erklären, sie würde von diesen Provinzia1ständen nimmermehr Deputierte, die das preußische Volk zu vertreten hätten, empfangen. Neue Verwirrung nach einer so wichtigen Seite hin, der nationalen!
Deshalb muß und das hat namentlich der Landtag besonders betont die gesetzliche Deklaration der Befugnisse der Polizeibehörden so einfach sein, daß jedermann mit etwas gesundem Menschenverstand diese Befugnisse sozusagen »aus dem Handgelenk« richtig anwenden kann.
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