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Aktualisiert: 15. Mai 2025
Seine sozialdemokratische Gesinnung aber vermag er auch ohne Zugehörigkeit zu einer speziellen Parteiorganisation zu betätigen: durch Stimmabgabe bei den Parlamentswahlen, durch den Besuch sozialdemokratischer Volksversammlungen, durch das Verfolgen der Berichte über sozialdemokratische Reden in den Vertretungskörpern, durch das Lesen der Parteipresse man vergleiche zum Beispiel die Zahl der sozialdemokratischen Wähler sowie die Abonnentenzahl des »Vorwärts« mit der Zahl der organisierten Parteimitglieder in Berlin.
Und brausend tönt es um ihn: »Hoch das freie Wahlrecht!« Dann wieder Stille. Sie wartet weiter. Und auf der Rednertribüne des Abgeordnetenhauses erscheint Fürst Bülow zur Beantwortung des freisinnigen Antrags: Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts mit geheimer Stimmabgabe für den preußischen Landtag.
In diesem Universum können die Handlungen nicht mehr über große integrative Mechanismen wie Sprache oder Behörden koordiniert werden. Eine Alternative hierzu wären begrenzte Operationen, die ihrem Wesen nach Koalitionen entsprechen würden, die man durch Meinungsumfragen oder elektronische Stimmabgabe vorab testet und die man den raschen Veränderungen anpassen könnte. Auch das geschieht inzwischen.
Das Wahlrecht war außerordentlich beschränkt, die Stimmabgabe öffentlich, und wenn sie auch nicht durch ein Reaktionsgesetz eingeführt, sondern aus dem Mittelalter her überkommen war, wo kein Mensch an geheime Stimmabgabe dachte, so war sie doch das Mittel einer furchtbaren Wahlkorruption geworden, hatte sie dazu geführt, daß der Stimmenkauf und das Kommandieren von Wählern ganz ungescheut betrieben wurden . Ebenso wuchs die Korruption im Parlament, das, je mehr England Kolonialreich wurde, immer mehr wohlbezahlte Posten zu vergeben hatte.
»... Für die Königliche Staatsregierung steht es nach wie vor fest, daß die Übertragung des Reichstagswahlrechts auf Preußen dem Staatswohl nicht entspricht und daher abzulehnen ist. Auch kann die Königliche Staatsregierung die Ersetzung der öffentlichen Stimmabgabe durch die geheime nicht in Ansicht stellen.«
Der Braunschweiger Ausschuß ahnte damals nicht, daß schon am Tage vorher, den 2. Juli, in einer Vorstandssitzung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in Hannover Schweitzer Anträge eingebracht hatte, denen der Vorstand seine Zustimmung erteilt hatte, die folgendermaßen lauteten: „1. Bei der engeren Wahl zwischen zwei Liberalen: Stimmabgabe für den weitergehenden Kandidaten.
Trotzdem haben die Engländer sich nur schwer von ihr getrennt. Als die geheime Stimmabgabe eingeführt werden sollte, haben nicht nur die Konservativen, sondern auch sehr liberale und sozialistisch gesinnte Männer sich entschieden dagegen erklärt, u.
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