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Aktualisiert: 11. Mai 2025
Darum nicht Waffenstillstand, sondern – Versöhnung! Hochgnädige Frau Gräfin, nahm Ludwig das Wort: Ihre Güte beschämt mich zu tief. Lassen Sie mich scheiden mit der Versicherung, daß Sie mir mehr als verdient, ja überschwänglich gedankt!
Wie ist Ihnen, meine Beste? fragte die Herzogin. Jene verneigte sich tief und antwortete mit einer matten Stimme: Nicht zum Besten, meine Hochgnädige! Mich drückt die Winterkälte, meine Brust kann diese Luft nicht ertragen, und meine Nerven sind stets in fieberhafter Erregung. Meine arme Ottoline! sprach mit Theilnahme die Reichsgräfin. – Bitte, meine Damen, lassen Sie sich nieder!
#Concedo#, mein werther Herr College! rief Melchers: dacht’ es gleich, daß wir uns einigen würden; inzwischen wird wohl für meine hochgnädige Gebieterin das Beste sein, die Güter, wie ganz in der Ordnung, und wie es auch billig ist, lieber an sich zu behalten, als sie so auf ein Gerathewohl hinzugeben; darum denke ich, meine Herren, wir machen Schicht!
Wir kennen unsere hochgnädige, oft sehr ungnädige Frau Großmutter nur allzu gut; wir wissen, daß sie zwar sorgfältig ihre alten Münzen, aber nie die Worte gegen ihre nächsten Anverwandten auf die Goldwage legt. Es ist nicht Kriegsbrauch, einen Abgeordneten in das feindliche Heerlager für das zu bestrafen, was sein Feldherr ihm auszurichten anbefahl.
Siebentens begehrt meine hochgnädige Herrin die endliche Rückerstattung des ihr vorenthaltenen, mit den gräflichen Gütern in gar keinem Zusammenhang stehenden Kapitals von Friedrich Even; achtens die der Frau Gräfin im Berliner Vergleich zugesprochenen, aber stets vorenthaltenen Jahrgelder nebst Zinsen vom Jahre siebzehnhundert vierundfünfzig an.
Windt aber sprach ruhig weiter: Ohne weitschweifig zu werden, so nimmt meine hochgnädige Gebieterin wiederum in Anspruch, erstens das halb ihrer hochfürstlichen Frau Mutter, halb ihr selbst von der Wittwe de Moore zu Amsterdam vermachte Kapital; zweitens den vollständigen Ertrag der Güter von Varel und Kniphausen bis zum Augenblick ihrer Entsetzung von denselben durch ungerechten Richterspruch und durch Gewalt, nebst vollständiger Rechnungsablage; drittens die Kammerzahlungen von den Vareler Einkünften seit siebzehnhundert und siebenundvierzig, welche die Dänen gewaltsam in Besitz genommen haben, auf wessen Betrieb, wissen Euere Excellenz am besten; viertens die receßmäßige Zahlungsleistung aller Forderungen, auf welche der Frau Reichsgräfin Excellenz Ansprüche der Schadloshaltung zustehen, und von denen sie als rechtmäßige Erbin, Eigenthümerin und Besitzerin durch das auf Schikane begründete Oldenburger Urtheil hinweggedrängt worden ist; ein Urtheil, das vor dem Richterstuhl der gesunden Vernunft, des entschiedensten Rechtes und der selbstredenden Billigkeit in Nichts zerfallen muß, weil bei demselben die Frau Gräfin gar nicht gehört worden sind, und der Hauptgrund aller Verbindlichkeit über den Haufen geworfen wurde.
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