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Aktualisiert: 22. Juni 2025


Es wurde scheinbar für ganz selbstverständlich gehalten, daß die hansischen Kaufleute die Subsidien bezahlen müßten; nur aus besonderer Gnade gestattete ihnen der König einen anderen Weg der Bezahlung.

Die hansischen Kaufleute trugen aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken, ihm neue in die Hand zu geben . Wir wissen nicht, wie die Sache ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf seine Forderung verzichtet hat . Von den Städten bemühte sich wieder vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen.

Sie wählten aus ihrer Mitte einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien agitieren sollte . Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich anzuhalten.

Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen verhandeln. Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag schwieriger.

Die Organisation der hansischen Niederlassungen kennen wir nur beim Londoner Kontor näher. Die der kleineren Faktoreien wird in vielen Dingen jener ähnlich gewesen sein. Nur ist anzunehmen, daß sie den Verhältnissen entsprechend einfacher gestaltet war. Die Mitglieder des Londoner Kontors waren in drei Drittel geteilt.

Die städtischen Beschwerden sollten mit den preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte unverbrüchlich gehalten würden .

Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter verhandeln zu können.

Solange Richard II. regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und Tonnengeld bezahlen . Auch zu den andern neuen Steuern wurden die Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen.

Daenell führt seine Darstellung nur bis zum Utrechter Frieden, dem Höhepunkt der hansischen Handelsherrschaft in England; Schanz behandelt in der Hauptsache nur die Zeit der beiden ersten Tudors. Im 9. Kapitel habe ich versucht, ein Bild von den hansischen Niederlassungen in England zu geben.

Daß die Städte von den englischen Forderungen schwiegen, zeigt die S. 27 Anm. 2 zitierte Stelle aus dem Bericht der hansischen Gesandten, wie auch der Brief des Erzbischofs. HR. I 2 n. 211. 32: HR. I 2 n. 210 § 1, 211. 33: HR. I 2 n. 210 §§ 1-10, 213. 34: HR. I 2 n. 210 §§ 11-13. 35: HR. I 2 n. 210 §§ 14, 15. Am 23. Dezember trafen die beiden Gesandten wieder in Brügge ein. HR. I 2 n. 192 § 9.

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