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Aktualisiert: 22. Juni 2025
Die hansischen Verordnungen sprechen mehrmals von dem obersten Recht des Kaufmanns zu London . Gegen die Entscheidung des Kontors konnte aber noch an den Hansetag appelliert werden.
Die Erhebung der Subsidien und der anderen neuen Zölle von den Hansen S. 36. Die englische Fremdenpolitik unter Richard II. S. 38. Der Versuch Londons, den Geltungsbereich der hansischen Privilegien einzuschränken S. 39. Die Wegnahme preußischer Schiffe im Swin im Mai 1385 S. 41. Die preußische Gesandtschaft 1386 S. 42. Die Beschlagnahme des englischen Guts in Stralsund S. 44.
Mit ihrer Zustimmung nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den städtischen Abgaben befreit sein sollten .
An der Spitze aller hansischen Niederlassungen in England stand ein Mitglied der Londoner Stadtbehörde. Zum Unterschiede von den aus der Hanse gewählten
Die andern Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger über englische Gewalttaten überhandnahmen . Mit vollem Recht sagte daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge .
Lübeck teilte dem Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen Privilegien zuzulassen . Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede.
Mit einer bewundernswerten Zähigkeit verfochten die städtischen Ratssendeboten ihre Forderungen, so daß die englischen Gesandten am Schluß erklärten, sie wollten lieber mit allen Fürsten der Welt verhandeln als mit hansischen Vertretern .
Da zu Weihnachten 1462 die Aufhebung der hansischen Privilegien zu befürchten stand, sandten Köln und Nymwegen im Namen des rheinisch-westfälischen Drittels im Herbst eine Gesandtschaft nach England, welche Eduard um eine weitere Verlängerung der Genußzeit der Privilegien angehen sollte.
Er gab sogar den hansischen Ausliegern Geleit und gestattete ihnen, die französischen Häfen aufzusuchen .
Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten.
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