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Aktualisiert: 26. Mai 2025
Der Gerichtsherr, der, vor Kohlhaasens Wohnung, im Wagen haltend, den Auftrag zu haben schien, dem Rosshaendler diese Eroeffnung zu machen, konnte ihm auf die betroffene Frage: warum man also verfahren? keine befriedigende Auskunft geben.
Herr Wenzel von Tronka erliess demnach, als Erb-, Lehns- und Gerichtsherr, ein Schreiben an die Gerichte zu Wilsdruf, worin er dieselben, nach einer weitlaeufigen Beschreibung der Rappen, die, wie er sagte, ihm anvertraut und durch einen Unfall abhanden gekommen waeren, dienstfreundlichst ersuchte, den dermaligen Aufenthalt derselben zu erforschen, und den Eigner, wer er auch sei, aufzufordern und anzuhalten, sie, gegen reichliche Wiedererstattung aller Kosten, in den Staellen des Kaemmerers, Herrn Kunz, zu Dresden abzuliefern.
Als der oberste Gerichtsherr unter Verbeugungen näher trat, fragte die Königin: »Weßhalb seid ihr heute mit einer Schaar von Häschern gekommen, als hättet ihr Uebelthäter einzufangen?« Der Gerichtsherr wollte antworten, aber der Schrecken band ihm die Zunge, so daß er kein Wörtchen vorbringen konnte. »Ich kenne die boshafte und lügnerische Anklage,« fuhr die Frau fort, »denn meinen Augen bleibt nichts verborgen.
Selbst als mit der Einsetzung der Praetur der Begriff der Kompetenz fuer die magistratus maiores aufkommt, hat er mehr tatsaechliche als eigentlich rechtliche Geltung: der staedtische Praetor ist zwar zunaechst Oberrichter, aber er kann auch wenigstens fuer gewisse Faelle die Zenturien berufen und kann ein Heer befehligen; dem Konsul kommt in der Stadt zunaechst die Oberverwaltung und der Oberbefehl zu, aber er fungiert doch auch bei Emanzipation und Adoption als Gerichtsherr die qualitative Unteilbarkeit des hoechsten Amtes ist also selbst hier noch beiderseits mit grosser Schaerfe festgehalten.
Die Gerichtsherrn wußten nicht, was sie denken sollten, Alles schien ihnen mehr Traum als Wirklichkeit zu sein. Da öffnete sich die Thür: ein schmucker Jüngling in seidenen Kleidern trat heraus und sagte: »Unsere Königin hat befohlen, daß der oberste Gerichtsherr vor ihr erscheine.« Obgleich dieser einige Furcht empfand, folgte er doch dem Jüngling in's Haus.
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