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Aktualisiert: 24. Juni 2025


Die in diesem und den vorigen Kapiteln über die Eigenthümlichkeit der Epiphyten, über die Beziehungen der Flora der Baumrinde zu derjenigen anderer Substrate, berechtigen uns wohl unzweifelhaft, die Genossenschaft der Epiphyten als eine der am besten charakterisirten zu bezeichnen.

Das andere, das Bedürfnis wachsenden Kapitalbedarfs decken zu können, das spitzt sich unter dem Gesichtspunkt meiner Betrachtung dahin zu ohne daß die Arbeit in den Dienst des Kapitals kommt, ohne Anerbietung von Dividenden daß die Genossenschaft kreditfähig bleibt, neues Kapital heranzuziehen bloß gegen gewöhnlichen Zins, damit der Arbeit nicht mehr entzogen wird, als überall der Zins beträgt.

Wenn nicht die Einstellung der individuellen menschlichen Fähigkeiten in den Organismus der Genossenschaft so gestaltet wird, wie es in diesen Ausführungen dargestellt worden ist, kann die Gemeinsamkeit der Arbeitsverwaltung nicht zur Gesundung des sozialen Organismus führen.

Alles dies ersetzte ihnen nun die stille gläubige Genossenschaft; da fanden sie nicht nur die Heiligkeit und das ewige Leben, sondern auch Kurzweil und Unterhaltung zur Genüge in fortwährendem Reden, Lehren, Disputieren, Beten und Singen.

Erstens besteht das Interesse eines einzelnen Gliedes einer Genossenschaft darin, einen möglichst großen Vorteil an der gemeinsamen Arbeit zu haben, ohne jede weitere Rücksicht auf andere Personen und Umstände; jeder steht sich am besten, wenn er zu irgend einer Zeit möglichst viel bekommt.

Indeß der günstige Erfolg des ersten Schurken blieb nicht ohne seine natürlichen Folgen. Binnen wenigen Wochen hatte sich derselbe aus Armuth und Dunkelheit zu Reichthum und Macht emporgeschwungen, welche ihn Prinzen und Edelleuten gefährlich machten, und eine Berühmtheit erlangt, die für gemeine Seelen den ganzen Reiz des wahren Ruhmes hat. Er blieb nicht lange ohne Beihilfe und Genossenschaft.

Ich habe vorhin schon gesagt, was denn der entscheidende Punkt sei, in welchem die Interessen der Genossenschaft als solcher nicht zusammentreffen mit den Interessen der Gesamtheit der in ihr verbundenen Personen, nämlich daß der gemeinsame Arbeitsertrag nicht vollständig aufgeteilt werden dürfe, sondern daß ein Teil als Kollektiverwerb angesehen werden müsse und der Verteilung entzogen bleibe wenigstens in guten Zeiten.

Sie waren schon unter Heinrich II. im Besitze eines eignen Hauses in London, der sogenannten Gildhalle, und hatten das Recht, eine staatlich anerkannte Genossenschaft, eine Hanse, zu bilden . Bis ins 13. Jahrhundert wurde England allein von westdeutschen Händlern aufgesucht. Erst seit dieser Zeit kamen auch Kaufleute von der Ostsee dorthin.

Denn es wäre höchst unanständig für eine Genossenschaft, welche auf einem so günstigen Arbeitsgebiete tätig ist, wie die unsere, wenn sie der Gemeinde Armenlasten verursachen wollte. Hier muß die Ehre des Unternehmens gewahrt werden. Genossen, die anders denken, wollen wir hier lieber nicht haben.

Das wären also die Gebäude des Kaufhofes; es bleibt nur noch übrig von dem Leben der Genossenschaft und ihrer Mitglieder so viel mitzutheilen, als uns interessiren kann. Dieser kleine Staat im Staate hatte natürlich auch seine Verfassung, die in ihren Formen der Zeit ihrer Entstehung und den mittelalterlichen Zuständen entsprach.

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