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Aktualisiert: 15. Mai 2025


Ebenso ist hier jener aelteste Zustand, den die hellenischen wie die germanischen Institutionen uns darstellen, wo die Gemeindegewalt noch ringt mit der Autoritaet der kleineren, in die Gemeinde aufgegangenen Geschlechts- oder Gaugenossenschaften, gaenzlich beseitigt; es gibt keine Rechtsallianz innerhalb des Staates zur Ergaenzung der unvollkommenen Staatshilfe durch gegenseitigen Schutz und Trutz, keine ernstliche Spur der Blutrache oder des die Verfuegung des einzelnen beschraenkenden Familieneigentums.

Auch hier liegt dieselbe Anschauung zu Grunde, dass es rechtlich unmoeglich ist, die alte Koenigsgewalt zu schmaelern und die infolge der Revolution dem Inhaber der hoechsten Gemeindegewalt gesetzten Schranken streng genommen nur einen tatsaechlichen und sittlichen Wert haben.

Was die Selbsthilfe und namentlich die Blutrache anlangt, so findet sich vielleicht noch ein sagenhafter Nachklang der urspruenglichen Satzung, dass die Toetung des Moerders oder dessen, der ihn widerrechtlich beschuetzt, durch die Naechsten des Ermordeten gerechtfertigt sei; aber eben dieselben Sagen schon bezeichnen diese Satzung als verwerflich ^2 und es scheint demnach die Blutrache in Rom sehr frueh durch das energische Auftreten der Gemeindegewalt unterdrueckt worden zu sein.

Jenes hellenische Wesen, das dem Einzelnen das Ganze, der Gemeinde die Nation, dem Buerger die Gemeinde aufopferte, dessen Lebensideal das schoene und gute Sein und nur zu oft der suesse Muessiggang war, dessen politische Entwicklung in der Vertiefung des urspruenglichen Partikularismus der einzelnen Gaue und spaeter sogar in der innerlichen Aufloesung der Gemeindegewalt bestand, dessen religioese Anschauung erst die Goetter zu Menschen machte und dann die Goetter leugnete, das die Glieder entfesselte in dem Spiel der nackten Knaben und dem Gedanken in aller seiner Herrlichkeit und in aller seiner Furchtbarkeit freie Bahn gab; und jenes roemische Wesen, das den Sohn in die Furcht des Vaters, die Buerger in die Furcht des Herrschers, sie alle in die Furcht der Goetter bannte, das nichts forderte und nichts ehrte als die nuetzliche Tat und jeden Buerger zwang, jeden Augenblick des kurzen Lebens mit rastloser Arbeit auszufuellen, das die keusche Verhuellung des Koerpers schon dem Buben zur Pflicht machte, in dem, wer anders sein wollte als die Genossen, ein schlechter Buerger hiess, in dem der Staat alles war und die Erweiterung des Staates der einzige nicht verpoente hohe Gedanke wer vermag diese scharfen Gegensaetze in Gedanken zurueckzufuehren auf die urspruengliche Einheit, die sie beide umschloss und beide vorbereitete und erzeugte?

Pfeil und Bogen, Streitwagen, Eigentumunfaehigkeit der Weiber, Kauf der Ehefrau, primitive Bestattungsform, Blutrache, mit der Gemeindegewalt ringende Geschlechtsverfassung, lebendiger Natursymbolismus alle diese und unzaehlige verwandte Erscheinungen muessen wohl auch als Grundlage der italischen Zivilisation vorausgesetzt werden; aber wo diese uns zuerst anschaulich entgegentritt, sind sie bereits spurlos verschwunden, und nur die Vergleichung der verwandten Staemme belehrt uns ueber ihr einstmaliges Vorhandensein.

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