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Aktualisiert: 22. Mai 2025
Ist das Vergehen geringerer Art, so tritt an die Stelle der Toetung des Schuldigen die Loesung durch Darbringung eines Opfertiers oder aehnlicher Gaben. So ruht das ganze Kriminalrecht in seinem letzten Grunde auf der religioesen Idee der Suehnung. Weitere Leistungen aber als dergleichen Foerderungen buergerlicher Ordnung und Sittlichkeit hat die Religion in Latium auch nicht verrichtet.
Was die Selbsthilfe und namentlich die Blutrache anlangt, so findet sich vielleicht noch ein sagenhafter Nachklang der urspruenglichen Satzung, dass die Toetung des Moerders oder dessen, der ihn widerrechtlich beschuetzt, durch die Naechsten des Ermordeten gerechtfertigt sei; aber eben dieselben Sagen schon bezeichnen diese Satzung als verwerflich ^2 und es scheint demnach die Blutrache in Rom sehr frueh durch das energische Auftreten der Gemeindegewalt unterdrueckt worden zu sein.
Die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes Suehnopfer wie die im gerechten Krieg vollzogene Toetung des Feindes; der naechtliche Dieb der Feldfruechte buesst der Ceres am Galgen wie der boese Feind auf dem Schlachtfeld der Mutter Erde und den guten Geistern.
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