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Aktualisiert: 4. Mai 2025
Die Folgen ergeben sich von selbst. Die erste und wesentlichste Bedingung jeder Adelsherrschaft ist, dass die Machtfuelle im Staat nicht einem Individuum, sondern einer Korporation zusteht; jetzt hatte eine ueberwiegend adlige Korporation, der Gemeinderat, das Regiment an sich gebracht und war dabei die exekutive Gewalt nicht bloss dem Adel geblieben, sondern auch der regierenden Korporation voellig unterworfen worden.
Ich darauf: Er werde doch nicht behaupten wollen, daß der Freiburger Versicherungsmann nicht unter der Gewalt eines kleinlichen, boshaften, gedankenlosen Vorurteils gehandelt habe? Das räume er ein, aber was auf einem niedrigen Niveau geschehe, sei nicht maßgebend für die Anschauung auf dem höheren. Übergriffe der Exekutive bewiesen auch nie etwas gegen die Legislatur.
„Mein Ohm,“ erwiderte Salome, „der allverehrte Bürgermeister hat es ehrlich, wenn auch vielleicht zu hastig, ausgesprochen, daß zu viel genommen ward von den Rechten Salzburgs, daß der Rat erniedrigt sei zu bedeutungsloser Exekutive. Wahr ist dies Wort und Eure Partnerin ist nicht viel anderes als des Stadtbüttels Nichte, nicht wert an der Seite des gnädigsten Fürsten und Landesherrn zu sitzen!“
Wie diese Selbstverwaltung tatsächlich funktioniert durch direkte oder indirekte Repräsentation, in Form von Regierungen, die auf der Gewaltenteilung von Exekutive und Legislative basieren, oder durch Monarchien ist eine Frage der jeweiligen pragmatischen Einrichtungen. Die Demokratie der Armut ist eine andere als die Demokratie des Wohlstands.
Wenn hiermit das Regiment der Nobilitaet beseitigt und ihre Existenz untergraben, der Senat in seiner neuen Gestalt aber nichts als ein Werkzeug des Monarchen war, so wurde zugleich in der Verwaltung und Regierung des Staats die Autokratie in der schaerfsten Weise durchgefuehrt und die gesamte Exekutive in der Hand des Monarchen vereinigt.
Exekutive, Legislative und Judikative setzen die Ideale der liberalen politischen Demokratie um, wie sie für den pragmatischen Rahmen der Industriegesellschaft wesentlich werden. Doch sobald sich neue Umstände abzeichnen, wandeln sich mit der Grundstruktur auch die Machtstrukturen. In einem Rahmen nicht-hierarchischer Strukturen besteht z. B. kein wirklicher Bedarf mehr am Präsidentenamt.
So war das Amt der Ephoren die Exekutive der spartanischen Aristokratie; seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand.
Erstens konnte der König, ohne die Zustimmung seines Parlaments kein Gesetz erlassen; zweitens konnte er ohne die Zustimmung desselben keine Steuern ausschreiben, und drittens war er gehalten, die exekutive Gewalt nach den Landesgesetzen zu üben; verletzte er diese Gesetze, so waren seine Räthe und Beamten verantwortlich.
„Wenn Hochfürstliche Gnaden es huldvoll verstatten wollen: Wir haben nur noch die Exekutive, seit Ew. Gnaden neue Hofratsordnung in Kraft getreten ist und auch diese Gerichtsbarkeit dieser erzbischöflichen Behörde übertragen wurde, und
Der Bürgermeister konnte die brüderliche Warnung nicht recht deuten und im Banne der fürstlichen Frage rutschte ihm heraus: „Und diese Exekutive erniedrigt uns zum bedeutungslosen Polizeibüttel, der sonst nichts ist und nichts zu sagen hat!“ Wolf Dietrichs Wangen färbten sich rot, Wilhelm Alt, der Weitblickende, erblaßte.
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