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Aktualisiert: 3. Juni 2025
Mich wundert nur, daß Herr Sparig dieses nicht erwähnt und eine Anklage auf Verletzung des Eigentums erhoben hat. Zum Vorwurf hat man es der Kommune vielfach gemacht. Da es Herr Sparig nicht erwähnte, so erwähne ich's, um ihn zu ergänzen. Schade nur, daß das, was die Kommune getan, andere längst vor ihr getan haben.
Dass der Koenig sich auf diese nationale Propaganda bei dem bevorstehenden Kriege zu stuetzen gedachte, war in der Ordnung. Arg aber war es, dass er die fuerchterliche oekonomische Zerruettung Griechenlands benutzte, um alle diejenigen, die eine Umwaelzung der Eigentums- und Schuldverhaeltnisse wuenschten, an Makedonien zu ketten.
Angesichts dieser Gefahr ist es immerhin schon ein Fortschritt, wenn die Verteilung des Eigentums auf eine große Anzahl von Personen, von denen keine viel zu sagen hat, die Wahrscheinlichkeit eröffnet, aus dem Unverstand der einen und der Klugheit der anderen dauernd ein erträgliches Mittelmaß von Verstand gesichert zu sehen.|
Die Domaenenaufteilung war keine Aufhebung, sondern eine Ausuebung des Eigentums; ueber die formelle Rechtsbestaendigkeit derselben waren alle Juristen einig.
Die freie Teilbarkeit des Eigentums blieb gesetzlich unbeschraenkt.
Fast erkannte ich die Stelle meines Eigentums, auf der ich so manchen süßen Schweiß vergossen hatte, nicht wieder. Meine schönen edeln Obstbäume, die Genossen meiner Jugend sie starrten mich an in ihren abgehauenen Stümpfen ... Doch da gab es nichts zu klagen, denn ich selbst hatte ja, als es not tat, die Axt an sie gelegt!
Denn sie wußten schon lange, daß jeder das Geheimnis der übrigen kannte, und nach alter ehrbarer Art mißtrauten sie sich nicht in der Weise, daß sie eine Verletzung des Eigentums befürchteten, und jeder wußte wohl, daß ihn die anderen nicht berauben würden, wie denn in den Schlafkammern der Handwerksgesellen, Soldaten und dergleichen kein Verschluß und kein Mißtrauen bestehen soll.
Sollte es aber in Wahrheit nichts Besseres geben, als den in dir wohnenden Gott, der deine Begierden sich untertänig zu machen weiß, der die Gedanken prüft, den sinnlichen Empfindungen, wie Sokrates sagt, sich zu entziehen sucht, und der sich selbst den Göttern unterwirft und für das Wohl der Menschen Sorge trägt: solltest du finden, daß gegen dieses alles andere gering ist und verschwindet, so folge nun auch keiner anderen Stimme und laß in deine Seele nichts eindringen, was, wenn es dich einmal angezogen, dich an der ungeteilten Pflege jenes herrlichen Schatzes, deines Eigentums, hindert.
So sollte der § 130 folgende Fassung erhalten: Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung gegen einander öffentlich aufreizt, oder wer in gleicher Weise die Institute der Ehe, der Familie, des Eigentums öffentlich durch Rede oder Schrift angreift, wird mit Gefängnis bestraft. Aehnlich erweitert wurde der § 131.
Diese Schwäche der Vorstellung findet ihre Erklärung in der Stärke der allen gemeinsamen Gefühlsbindung, aber die Gleichartigkeit der Lebensumstände und das Fehlen eines privaten Eigentums kommen hinzu, um die Gleichförmigkeit der seelischen Akte bei den Einzelnen zu bestimmen. Auch die exkrementellen Bedürfnisse schließen, wie man an Kindern und Soldaten merken kann, die Gemeinsamkeit nicht aus.
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