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Aktualisiert: 19. Mai 2025
Von einem zweiten Inkorporationsprozess, der weit allmaehlicher durchgefuehrt ward und weit tiefere Folgen gehabt hat, reichen die ersten Anfaenge gleichfalls bis in diese Epoche zurueck: es ist dies die Verschmelzung der Buergerschaft und der Insassen.
Allein der Senat rief nicht bloss den Feldherrn sofort zurueck, sondern liess auch nach langer Beratung bei der Buergerschaft darauf antragen, den Vertrag zu behandeln wie einst den caudinischen, das heisst, ihm die Ratifikation zu verweigern und die Verantwortlichkeit dafuer auf diejenigen abzuwaelzen, die ihn geschlossen hatten.
Mit groesserem Eifer trat das Jahr darauf in seine Fussstapfen Gaius Licinius Macer, der bezeichnend fuer die Zeit in das oeffentliche Leben seine literarischen Studien hineintrug und, wie er es in der Chronik gelesen, der Buergerschaft anriet, die Konskription zu verweigern.
Aber allerdings wurde die Maschinerie, mittels welcher die Buergerschaft in den Gang der oeffentlichen Angelegenheiten eingriff, immer unbehilflicher und wuchsen ihr durch ihre eigenen Grosstaten die Verhaeltnisse vollstaendig ueber den Kopf.
Vor allem die Ausdehnung der roemischen Grenzen entzog der Urversammlung ihren richtigen Boden. Als Versammlung der Gemeindesaessigen konnte sie frueher recht wohl in genuegender Vollzaehligkeit sich zusammenfinden und recht wohl missen, was sie wollte, auch ohne zu diskutieren; aber die roemische Buergerschaft war jetzt schon weniger Gemeinde als Staat.
Wenn die neue Nobilitaet weniger scharf als die alte Geschlechtsaristokratie formuliert war und wenn diese gesetzlich, jene nur tatsaechlich die uebrige Buergerschaft im Mitgenuss der politischen Rechte beeintraechtigte, so war eben darum die zweite Zuruecksetzung nur schwerer zu ertragen und schwerer zu sprengen als die erste. An Versuchen zu dem letzteren fehlte es natuerlich nicht.
So spielten denn auch in Rom die Aufzeichnungen der vor der Buergerschaft oder den Geschworenen gehaltenen Reden politischen Inhalts nicht bloss seit langem eine grosse Rolle in dem oeffentlichen Leben, sondern es wurden auch die Reden namentlich des Gaius Gracchus mit Recht gezaehlt zu den klassischen roemischen Schriften.
Es war weder mit dem Buchstaben noch mit dem Geist der Verfassung irgend zu vereinigen, dass der Patrizier von Behoerden zur Rechenschaft gezogen ward, die nicht der Buergerschaft, sondern einer innerhalb der Buergerschaft gebildeten Assoziation vorstanden, und dass er gezwungen ward, statt an die Buergerschaft, an eben diese Assoziation zu appellieren.
Dies war die Zeit, wo, um es mit einem Worte zu sagen, die roemische Buergerschaft im spaeteren Sinne des Wortes entstand.
Allein daran war nicht zu denken, dass diese Buergerschaft um einer Idee oder gar um einer zweckmaessigen Reform willen Ernst gemacht haette.
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