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Aktualisiert: 4. Mai 2025
Solcher Abwesenden gab es natuerlich eine grosse Zahl in Karthago; wie denn ausdruecklich berichtet wird, dass in Gades aus gleichem Grunde die Buergerliste stets eine weit hoehere Ziffer wies als die der in Gades ansaessigen Buerger war. Die Maengel dieses Heerwesens konnte die karthagische Regierung nicht verkennen und suchte sie allerdings auf jede Weise wieder einzubringen.
Am deutlichsten aber reden die Zahlen der Buergerliste. Ob dieselbe auch bei den Italikern die Bauernstellen in demselben Verhaeltnis vermehrt hat, laesst sich bezweifeln; auf alle Faelle war das, was sie erreichte, ein grosses und segensreiches Resultat. Freilich ging es dabei nicht ab ohne vielfache Verletzung achtbarer Interessen und bestehender Rechte.
Appius Claudius, der kuehnste Neuerer, den die roemische Geschichte kennt, legte in seiner Zensur 442 , ohne den Senat oder das Volk zu fragen, die Buergerliste so an, dass der nicht grundsaessige Mann in die ihm beliebige Tribus und alsdann nach seinem Vermoegen in die entsprechende Zenturie aufgenommen ward.
Sogar mit dem Buergerrecht selbst ging Sulla in der geringschaetzigsten Weise um; er machte keine Schwierigkeit, weder den Neubuergergemeinden es zuzugestehen noch Spanier und Kelten in Masse damit zu beschenken; ja es geschah, wahrscheinlich nicht ohne Absicht, schlechterdings gar nichts fuer die Feststellung der Buergerliste, die doch nach so gewaltigen Umwaelzungen einer Revision dringend bedurfte, wenn es ueberhaupt der Regierung noch mit den hieran sich knuepfenden Rechtsbefugnissen Ernst war.
Ein eigentuemliches Sittengericht, das allmaehlich an die Schatzung und die Aufnahme der Buergerliste sich anknuepfte, schloss ueberdies aus der Buergerschaft alle notorisch unwuerdigen Individuen aus und wahrte dem Buergertum die sittliche und politische Reinheit. Die Kompetenz der Komitien zeigt die Tendenz, sich mehr und mehr, aber sehr allmaehlich zu erweitern.
Schon 686 reiste Gaius Caesar zu diesem Zweck daselbst von Ort zu Ort; 689 machte Marcus Crassus als Zensor Anstalt, die Einwohner geradewegs in die Buergerliste einzuschreiben, was nur an dem Widerstand seines Kollegen scheiterte; bei den folgenden Zensuren scheint dieser Versuch sich regelmaessig wiederholt zu haben.
Allein derartige Ruegen konnten, da zumal beide Zensoren darueber einig sein mussten, wohl dazu dienen, einzelne der Versammlung nicht zur Ehre gereichende oder dem in ihr herrschenden Geist feindliche Persoenlichkeiten zu entfernen, nicht aber sie selbst in Abhaengigkeit von der Magistratur versetzen. ^7 Diese Befugnis sowie die aehnlichen hinsichtlich der Ritter- und der Buergerliste waren wohl nicht foermlich und gesetzlich den Zensoren beigelegt, lagen aber tatsaechlich von jeher in ihrer Kompetenz.
Aber es passt doch ihre offenkundige Taetigkeit in dieser Epoche auffallend genau zu der geheimen, die dieser Bericht ihnen beimisst. Dass Crassus, der in diesem Jahre Zensor war, als solcher den Versuch machte, die Transpadaner in die Buergerliste einzuschreiben, war schon geradezu ein revolutionaeres Beginnen.
Dass hiermit nur das Prinzip gerettet werden sollte und die Ackerverteilung wenn ueberhaupt, doch nur in sehr beschraenktem Umfang wiederaufgenommen ward, zeigt die Buergerliste, die fuer die Jahre 629 und 639 genau dieselbe Kopfzahl ergibt.
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