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Aktualisiert: 18. Juni 2025


Wird insonderheit von der Post etwa ein beschädigtes Packet an uns abgeliefert, so müssen wir uns hüten, solches anzunehmen. Man muß es, wenn es nur geschehen kann, der Post zurück geben und derselben überlassen, sich darüber mit dem Absender, oder mit demjenigen, welcher die Beschädigung veranlaßte, abzufinden.

Die Post wird sich selten bei solchen Vorfällen zu einem Ersatze verstehen, weil die Absender verbunden sind, ihre abzusendenden Briefe und Packete selbst hinlänglich zu verwahren. Sie hat ihre Pflicht erfüllt, wenn sie den Brief in eben dem Zustande abliefert, in welchem er ihr anvertraut wurde.

Diese Auslage wird alsdann der Absender nebst dem hinzukommenden Porto der Post wieder erstatten müssen. In einigen Fällen ist es auch thunlich, dergleichen Briefe ohne diese Umstände zurück zu senden. Regeln bei Versendungen der Gelder und Packete mit der Post.

Sodann wollte Ehrenstraßer nach dem Paket greifen, auf dessen Adresse als Absender ein benachbartes Bezirksgericht genannt ist, da verlangte im Vorzimmer ein Bauer erregt nach dem Herrn Bezirksrichter, und Perathoner meldete, daß der Bauer Tobias Haid in dringlicher Angelegenheit den Herrn Gerichtsvorstand zu sprechen wünsche. „Soll eintreten!“

Eben klagte ich einem unserer auswärtigen Vertrauensmänner, der mich besuchte, unsere Verlegenheit, als der Briefträger einen eingeschriebenen Brief brachte. Absender war Dr. Ladendorf in Zürich, den ich 1866 in Frankfurt kennen gelernt und mit dem ich auf dem Nürnberger Parteitag die Bekanntschaft erneuert hatte.

Der junge Mann starrte noch immer unbeweglich auf die ihm vorgelegten Papiere. „Tragen diese Briefe eine Unterschrift?“ fragte er. „Nein,“ sagte der Beamte, „solche Correspondenzen pflegt man nicht zu unterschreiben, da der Absender dem Empfänger doch genügend bekannt ist,“ fügte er mit leichtem ironischen Lächeln hinzu.

Wenn sie einen Vater und seinen Sohn gefangen nahmen, hießen sie den Vater gehen, das Lösegeld für den Sohn zu beschaffen; von zwei Brüdern schickten sie den älteren; war ein Lehrer mit seinem Jünger in ihre Hände gefallen, so wurde der Jünger abgesandt, hatten sie einen Herrn und seinen Diener gefangen, so mußte der Diener gehen darum eben hießen sie "Absender". Zu diesem Zwecke hatten sie, ihrer Sitte gemäß, jenen Diener meines Vaters geschont, während sie alle meine anderen Leute niedermetzelten; denn obschon etwas bejahrt, war dieser noch rüstig und sah klug und erfahren aus wie er denn auch schon mehrmals Karawanen geführt hatte.

Von Versendungen mit der Post. Nach der Postsprache heißt überhaupt alles Geld, welches für Transportirung der Briefe, Gelder, Packete &c. an Fracht, von dem Absender, oder von dem Empfänger, bezahlt werden muß: =Porto=. Zugleich heißen auch solche Briefe, welche abgeschickt werden, ohne daß dafür am Orte der Aufgabe Porto bezahlt ist, die also nicht frankirt sind, sondern wofür erst der Empfänger die Fracht, oder den Lohn an die Post bezahlen soll: =Portobriefe=. Mithin heißt, einen Brief, oder ein Packet u.

Bezeichnend für die Art des Postdienstes jener Zeit ist, daß, als mein Stiefvater im Sommer 1844 nach Ostrowo an seinen Bruder schrieb, um eine ihm nötige amtliche Vollmacht für seine Heirat zu erwirken, er auf der Adresse des zufällig in meinen Händen befindlichen Briefes vermerkte: „Absender bittet um baldige Abgabe.“ Die Briefbestellung war also damals offenbar eine seltene und auch säumige.

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