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Aufgrund der ihr eigenen Dynamik erfaßt die juristische Praxis jede Art der allgemeinen Lebenspraxis, von multinationalen Geschäften bis hin zu individuellen Beziehungen. In jüngster Zeit sucht sie ihren Platz in der Welt der neuen Medien, in der das Copyright und der Konflikt zwischen privatem Recht und öffentlichem Zugang der Lösung bedürfen.

Nicht als ob diese verschiedenartige Entwicklung allein der verschiedenen Natur der Unternehmungsform, dem Gegensatz zwischen Aktiengesellschaft und privatem Besitz zuzuschreiben wäre.

Der Brief mußte verloren gegangen oder gestohlen worden sein. Baron Tucher ließ unter der Hand und auf privatem Weg bei Herrn von Feuerbach anfragen, und man erfuhr wirklich, daß dieser von nichts wisse. Unruhe und Bestürzung bemächtigte sich der drei Herren. »Sollte da ein unsichtbarer Arm im Spiel sein wie bei jenem Zettel, den man mir ins Fenster geworfen hatmeinte Daumer ängstlich.

Wenn ein Juwelier heute eine Perlenschnur für zehn Millionen aus privatem Besitz kaufte und sie bald darauf für dreißig Millionen einem Amerikaner anhängte, so bildete er sich ein, ein glänzendes Geschäft gemacht zu haben und begoß seine Freude mit Wein, lobte den Doktor Schwertfeger und kaufte eine Fettgans, die nun nicht mehr das Privilegium der Juden war.

So entstand denn nach längerer Beratung in der Ingenieurkanzlei ein Gemisch von amtlichem Dekret und privatem Schreibebrief an Herrn Bodlak. Selbstverständlich in französischer Sprache, in die der deutsch aufgesetzte Brief mühsam genug hineingepreßt wurde. Über den drolligen Text dieses köstlichen Schriftstückes heulten die Ingenieure immer wieder bei jeder Lesung.

Soviel man an den Klinken zöge, die Türen fielen nicht zu, und er sei, soviele Schlosser er auch gefragt habe, nicht mehr imstande, mit privatem Verstand die Sache zu klären und sich vor Zugluft zu schützen. Zwei behördlich ernannte Schreiner wurden angewiesen, die Türen herauszunehmen, alles gut abzumessen, zurecht zu hobeln; ein Schlosser hatte von neuem das Schloß zu kontrollieren.

Außerdem war sie gerade in bezug auf die Fragen der Umwandlung von privatem in öffentliches Eigentum in ihren Entschlüssen nicht frei.