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Die Gültigkeit der hansischen Zollprivilegien für alle von den Hansen ein- und ausgeführten Waren wurde damals anerkannt: Item appunctuatum, conventum et conclusum est, quod cessare debeat aliena et extorta de verbo "suum" interpretatio, juris dispositioni communi, privilegiorum tenori et longeve observantie, que optima est legum interpres, contraria. HR. III 2 n. 498 § 8.

Es gibt indessen auch usurpierte Begriffe, wie etwa Glück, Schicksal, die zwar mit fast allgemeiner Nachsicht herumlaufen, aber doch bisweilen durch die Frage: quid juris, in Anspruch genommen werden, da man alsdann wegen der Deduktion derselben in nicht geringe Verlegenheit gerät, indem man keinen deutlichen Rechtsgrund weder aus der Erfahrung, noch der Vernunft anführen kann, dadurch die Befugnis seines Gebrauchs deutlich würde.

Andererseits ist in keinem Lande die Grenze der völkerrechtlichen und der landesrechtlichen Piraterie klarer erkennbar als hier. Das Landesrecht, durch das Territorialitätsprinzip beherrscht, kann extraterritoriale Geltung nur für Untertanen beanspruchen ; für piracy juris gentium ist der Unterschied der Staatsangehörigkeit gleichgültig.

Goethe erhielt von seinem Vater ein in catechetischer Form abgefaßtes Büchlein. Dadurch sollte ihm das Studium des Corpus Juris erleichtert werden. Er erlangte auch ziemliche Gewandtheit im Aufschlagen einzelner Stellen, vermochte jedoch, als er später das Struvische Compendium erhielt, der Rechtswissenschaft keinen sonderlichen Geschmack abzugewinnen.

Bist du am Hof von Mainz ein großes Tier? Bist Doctor juris utriusque du? Des Kaisers Schreiber oder Rat dazu? Nein? Nun, was bist du denn? Des Hofgerichts?" Ich aber sagte trocken: Ich bin nichts. Jetzt mustert' er mein ausgedient Gewand, Die hohlen Wangen auch, die magre Hand. "Eins bist du: Siech! Das redet dein Gesicht!" Ich glaubte mich geheilt und bin es nicht.

=Disputatio juris canonici de origine et progressu processus inquisitorii contra sagas=, quam

Erste Ausgabe 1615, dann Mainz 1623. Von der gelehrt juristischen Darstellungsweise des Verfassers folgende Probe: Contractus innominati formula, Do ut facias, de quo in l. Labeo scribit, l. Juris gentium, D. de pact. apud magos passim recepta, quibus diabolus permittit, Si te mihi addixeris, ulciscar te, ditabo te etc. ut tradit Petr. Binsfeld. in confess. malef. praelud.

Es gibt indessen auch usurpierte Begriffe, wie etwa Glück, Schicksal, die zwar mit fast allgemeiner Nachsicht herumlaufen, aber doch bisweilen durch die Frage: quid juris, in Anspruch genommen werden, da man alsdann wegen der Deduktion derselben in nicht geringe Verlegenheit gerät, indem man keinen deutlichen Rechtsgrund weder aus der Erfahrung, noch der Vernunft anführen kann, dadurch die Befugnis seines Gebrauchs deutlich würde.

Er klagt über Gedächtnisfehler, die ihm dabei passiert sind, und daß es ihn mehr Mühe gekostet hat, die Geschichte zu Papier zu bringen, denn ein ganzes Corpus juris. Und jetzt muß er’s erleben, daß man ihm draußen im Reich hart zusetzt. Es geht die Rede, daß die Bundeskommission zu Frankfurt die Schrift konfiszieren wird

Dez. 1828 , durch die, dem Geiste des Gesetzes entsprechend, seinem Wortlaute zuwider, trotz Vorliegens der objektiven Momente nach tatsächlicher Widerlegung des Verdachtes der Piraterie die Lossprechung des Schiffes erfolgte, und ferner aus den entsprechenden italienischen und spanischen Bestimmungen, die an das Vorliegen derselben objektiven Momente ausdrücklich die praesumptio juris der Piraterie knüpfen .