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Aktualisiert: 19. Juni 2025


Der lautete: »Wir Herzog August Erasmus VI. von Himmelhoch sagen Dir, Kasperle, daß alles vergeben und vergessen sein soll, was Du einstmals Unnützes getan hast, auch daß Du Uns vor zwölf Jahren einen Geldsack auf den Bauch geworfen hast, wenn Du fortan so lange in Unseren Diensten sein willst, bis Wir sagen: >Scher Dich zum Teufel!< Alsdann magst Du zum Teufel gehen.

Er erlebte die Freude, dass der Fürst, in dessen Land die Reformation entstanden war, wieder in den Schoß der "allein seligmachenden" römischen Kirche zurückkehrte, nämlich Friedrich August, Kurfürst von Sachsen, der diesen Schritt tun musste, wenn er König von Polen werden wollte und der wie Heinrich VI. von Frankreich dachte, "dass eine Königskrone schon eine Messe wert sei".

In England war die Erregung über die Gewalttat der Lübecker bald wieder einer friedlicheren Stimmung gewichen. Heinrich VI. erklärte sich bereit, im Mai 1451 in Utrecht die Verhandlungen fortzusetzen, und hob die Beschlagnahme der hansischen Güter auf, die er auf die Nachricht von der Gefangennahme seiner Gesandten verfügt hatte.

51: HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. VI n. 312. 52: Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. 356, 402, 428, 429. 53: HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um sich den Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern vor Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans.

31: Das in HR. I 8 n. 921 überlieferte Verzeichnis der Klagen des deutschen Kaufmanns zu London stellt wohl eine Eingabe dieses an seine Städte dar. 32: Hans. U. B. IV n. 933, 934, Hans. Gesch. Qu. VI n. 248. 33: HR. I 3 n. 402. 34: HR. I 3 n. 403-406, Hans. U. B. IV n. 936-938, 940. Im Namen des Hochmeisters unterhandelten drei hohe Ordensbeamte. 35: Daenell I S. 66.

Vergebens waren alle Ermahnungen zur Mäßigkeit. Gaspar Torella, erster Kardinal am Hofe Alexanders VI., Bischof von St.

13: HR. I 8 n. 913, 921 §§ 1, 2, Hans. Gesch. Qu. VI n. 327 §§ 1, 2, Hans. U. B. IV n. 835, 936 § 4, V n. 90. 14: Hans. U. B. IV n. 806.

Manche wollten nicht recht an die Macht des Papstes, die Sünden zu vergeben, glauben; aber Clemens VI. gab über sein Recht dazu und über das Wesen des Ablasses durch seine Bulle von 1342 die nötige und genügendste Erklärung.

Die Engländer bezahlten bei der Ausfuhr ungefärbter Tuche 14 d, die Hansen nur 12 d. Hans. Gesch. Qu. VI Einleitung S. XXXIX. 27: Über die Gegenstände der norwegischen Ausfuhr vgl. Bugge S. 117 ff. 28: Über die Größe der hansischen Einfuhr läßt sich nichts sagen.

VI. pag. 14. Tab. 6. =Characteristik=. Metallisch grün oder bläulich, mehr oder weniger mit Purpur untermischt, grob punktirt und gerunzelt. Halsschild quer, nach hinten etwas verschmälert mit wenig aufgetriebenen Rändern. Flügeldecken runzlig, schwärzlich grün mit röthlichem Schimmer, am Grunde gestreift. Bauchringe oberhalb in der Mitte metallisch purpurfarben.

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