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Aktualisiert: 7. Mai 2025


Philotas' Sohn war jener treue und besonnene Feldherr Parmenion, dem Philipp wiederholt die Führung der wichtigsten Expeditionen anvertraute; ihm dankte er den Sieg über die Dardaner 356, durch ihn ließ er 343 Euboia besetzen; Parmenions Brüder Asandros und Agathon, noch mehr seine Söhne Philotas, Nikanor und Hektor nahmen später bedeutenden Anteil an dem Ruhme des Vaters; seine Töchter verbanden sich mit den vornehmsten Söhnen des Landes: die eine mit Koinos, dem Phalangenführer, die andere mit Attalos, dem Oheim einer späteren Gemahlin des Königs.

Für die ehelichen Verhältnisse Philipps ist die einzig eingehende Angabe die des Satyros bei Athen. Möglich, daß die beiden anderen vor 356 gestorben waren.

X. Matth. Rader, Bavaria sancta, 1704. Alle nennenswerthe weitere Literatur über die Walburgislegende ist verzeichnet in Rettbergs Kirchengesch. 2, 347 und 356.

Damals eroberte Philipp auch die Städte in der Kassopia am ambrakischen Meerbusen und übergab sie dem Alexandros. Arybbas scheint bald gestorben zu sein; von seinen Söhnen Alketas und Aiakides ist die nächsten fünfzehn Jahre nicht die Rede. Nach den »Gesch. des HellII , 2, S. 354 gegebenen Nachweisen ist Alexander Olympias' Sohn 356 nach dem 24. September und vor Mitte Dezember geboren.

Um 356 waren die Grenzen gegen die Barbaren bis auf weiteres gesichert. In kurzem schwanden die Parteien am Hofe; von der der Lynkestier waren Ptolemaios und Eurydike tot; einer von den Söhnen des

"Gewand das allerbeste, das man irgend fand, 356 Trägt man zu allen Zeiten in Brunhildens Land: Drum laß uns reiche Kleider vor der Frauen tragen, Daß wirs nicht Schande haben, hört man künftig von uns sagen."

51: HR. I 5 n. 339 §§ 16, 17, 343, 348-351, Hans. Gesch. Qu. VI n. 312. 52: Hans. Gesch. Qu. VI n. 312, 313, S. 212 Anm. 2, HR. I 5 n. 356, 402, 428, 429. 53: HR. I 5 n. 364, 374 § 4, 390, 391, 392 §§ 5, 6, 404. Um sich den Städten freundlich zu erweisen, befahl Herzog Johann seinen Beamten, die hansischen Schiffe in den burgundischen Gewässern vor Schädigung und Kaperei zu schützen. Hans.

Die Parlamente der folgenden Jahre bewilligten die Zusätze weiter. Rot. Parl. 36: Hans. U. B. VI n. 1011, S. 565 Anm. 3, HR. II 1 n. 147. 37: Hans. U. B. VI n. 991, 992, 1005, 1065, HR. II 2 n. 76 § 27. 38: HR. II 1 n. 146, 147, Hans. U. B. VI n. 1011, 1046 1061, 1099. 39: HR. II 1 n. 319 und Anm. 1, 357 § 26. 40: HR. II 1 n. 321 §§ 1-5, 9, 322, 324, 355, 356 §§ 1, 2, 357.

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