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41: HR. II 1 n. 324; vgl. Reibstein S. 17. 42: HR. II 1 n. 383-385, 406, 421, 437. 43: HR. II 1 n. 392 § 5, 407; vgl. Reibstein S. 21 ff. 44: HR. II 1 n. 421, 429. 45: Die beiden andern Gesandten waren wegen der hohen Kosten zurückgerufen worden. HR. II 1 n. 392 § 20, 422. 46: HR. II 1 n. 430-433, 435-437; vgl. Reibstein S. 24 f. 47: HR. II 1 n. 430 § 9, 435, 522.

U. B. V n. 783. 54: HR. I 5 n. 392 § 7, 397, 401-404, auch 380-382. 55: HR. I 5 n. 449 §§ 33-35, 459. 56: HR. I 5 n. 449 § 47, 459, 460, Hans. U. B. V n. 803, 804, Hans. Gesch. Qu. VI n. 316 § 12. 57: HR. I 5 n. 525.

Schon die Vermehrung der vom Volk zu waehlenden Magistrate gehoert gewissermassen hierher; bezeichnend ist es besonders, dass seit 392 die Kriegstribune einer Legion, seit 443 je vier in jeder der vier ersten Legionen, nicht mehr vom Feldherrn, sondern von der Buergerschaft ernannt wurden.

Hegel, Vorlesungen über Aesthetik Band 3, S. 388. Die homerischen Beispiele finden sich Odyssee Buch 19, Vers 392 und Ilias Buch 21, Vers 34. Gemeint ist Herders Aufsatz im 5. Bande der Adrastea »Vom Langweiligen, das die Epopöe oft begleitet« sämtliche Werke Band 24, S. 284 Suphan. Ich verdanke den Nachweis der Freundlichkeit Bernhard Suphans.

Doch da man ihm den versprochnen Lohn vorenthielt, stiess er in ein Horn, worauf sich alle Zuchtthiere des Dorfes, Pferde, Rinder, Schweine und Gänse, um ihn sammelten, mit denen er davon gieng. Nork, Myth. der Volkssag. 392. Die Uebereinstimmung dieser Erzählungen lehrt, dass die Mäuse, weil sie Geister sind, nur dem magischen Ton der Pfeife gehorchen und damit hinweggelockt werden. Kinderl.

Eine Ruderstange Siegfried ergriff; 391 Vom Gestade schob er kräftig das Schiff. Gunther der kühne ein Ruder selber nahm. Da huben sich vom Lande die schnellen Ritter lobesam. Sie führten reichlich Speise, dazu guten Wein, 392 Den besten, den sie finden mochten um den Rhein. Ihre Rosse standen still in guter Ruh; Das Schiff gieng so eben, kein Ungemach stieß ihnen zu.

Namentlich muss es dafuer von Bedeutung geworden sein, dass, waehrend frueher die Subaltern- wie die Stabsoffiziere gleichmaessig vom Feldherrn ernannt wurden, seit dem Jahre 392 ein Teil der letzteren Posten durch Buergerschaftswahl vergeben ward. Endlich blieb auch die alte, furchtbar strenge Kriegszucht unveraendert.