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Aktualisiert: 5. Mai 2025
Januar 1796 heißt es ausdrücklich: "Übrigens wollen wir, dass von diesen Statuten keine Nachricht unter das Volk komme, damit nicht der Klerus verachtet und verspottet werde.
Adam Da muß submiß ich um Verzeihung bitten! Wir haben hier, mit Euerer Erlaubnis, Statuten, eigentümliche, in Huisum, Nicht aufgeschriebene, muß ich gestehn, doch durch Bewährte Tradition uns überliefert. Von dieser Form, getrau ich mir zu hoffen, Bin ich noch heut kein Jota abgewichen. Doch auch in Eurer andern Form bin ich, Wie sie im Reich mag üblich sein, zu Hause. Verlangt Ihr den Beweis?
Sie waren der Meinung, daß sie ihre Achtung vor ihren Statuten und Eiden hinreichend bewiesen hätten, indem sie ihre Mitwirkung bei der Einsetzung eines Unberufenen verweigerten, und daß sie sich ihm jetzt, da er im factischen Besitze des Amtes war, als ihrem Oberhaupte unterwerfen könnten, ohne einen Vorwurf auf sich zu laden, bis er durch den Ausspruch eines competenten Gerichts entfernt wurde.
Aber das kommt daher: Der Schöppenstuhl, der in großem Ansehn weit umher steht, ist mit lauter Leuten besetzt, die der Römischen Rechte unkundig sind. Man glaubt, es sei genug, durch Alter und Erfahrung sich eine genaue Kenntnis des innern und äußern Zustandes der Stadt zu erwerben. So werden, nach altem Herkommen und wenigen Statuten, die Bürger und die Nachbarschaft gerichtet. Abt.
Ihre Atmosphäre legt sich mir beklemmend aufs Herz, wie die eines überfüllten Saales; und wenn ich versuche ein Fenster zu öffnen, so schreit alles, aus Angst vor Erkältung. Nach Ihrem letzten Bericht über die Kommissionsverhandlungen und nach dem Empfang des Programms und der Statuten ist das glühende Feuer meiner Hoffnung freilich durch einen recht abkühlenden Wasserstrahl getroffen worden.
[Wahl des Präsidenten.] Der 15. April erschien und die Collegiaten versammelten sich wieder in ihrer Kapelle. Von Whitehall war keine Antwort gekommen. Einige der älteren Mitglieder, darunter Smith, waren der Meinung, die Wahl lieber noch einmal zu verschieben, als einen Schritt zu thun, der den König möglicherweise beleidigen konnte. Aber die Sprache der Statuten war klar und die Mitglieder des Collegiums hatten sich eidlich verpflichtet, dieselben zu befolgen. Die Ansicht der Mehrheit war daher, daß kein weiterer Aufschub stattfinden dürfe. Es erfolgte eine heftige Debatte. Die Wähler waren zu aufgeregt, als daß sie hätten auf ihren Plätzen bleiben können; die ganze Kapelle war in Aufruhr. Diejenigen, welche für die Vornahme der Wahl stimmten, beriefen sich auf ihre Eide und auf die Verordnungen des Stifters, dessen Brot sie aßen. Sie behaupteten ganz richtig, der König habe nicht das Recht, ihnen selbst einen geeigneten Candidaten aufzudringen. In der Hitze des Streits fielen einige für toryistische Ohren anstößige
Welchen Eindruck diese Vorschriften auf ein natürlich fühlendes und religiöses Gemüt machen mußten, hören wir aus einem späteren Bericht: „Da D. Martinus der Nonnen Statuten las, die gar kalt geschrieben und gemacht waren, seufzte er sehr und sprach: „Das hat man müssen hochhalten und hat dieweil Gottes Wort vermisset!
Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung anstellen . Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie, indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen.
Daß unsere Aufgabe sein soll, 'der Feindseligkeit und dem Unmaß in der Menschenwelt Schranken zu ziehen und eine entsprechende Gestaltung der Erziehung und der Lebensführung zu fördern', heißt, fürchte ich, Egidys Versöhnung noch übertrumpfen, und daß aus dem § 2 der Statuten die Worte 'Besitzlose' und 'Schutz vor Ausbeutung' gestrichen wurden, gab mir ordentlich einen Stich ins Herz.
Die Collegiaten waren durch die von dem Begründer festgesetzten Statuten ermächtigt, sich ihren Präsidenten unter Personen, welche Mitglieder ihrer Gesellschaft oder des Neuen Collegiums waren oder gewesen waren, selbst zu wählen. Dieses Recht war in der Regel mit völliger Freiheit ausgeübt worden.
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