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Aktualisiert: 20. Mai 2025


Und sein Helfer, jener Schwarze, Den der Abgrund ausgespien, Stachelt tückisch seine Kühnheit Bis zu selbstvergeßner Wut. Wo ist Recht noch und Gericht? Schmachtet nicht mein alter Ohm, Er, der sprachlos Unglücksel'ge, Schwarzer Frevel falsch beschuldigt, Ungehört und unvernommen, Rechtlos hinter schwarzen Mauern, Überwiesen, weil verklagt?

Wie Gablenz seine Aufgabe auffaßte, zeigt seine Aeußerung: „Ich werde die bestehenden Landesgesetze beachten, damit kein Holsteiner bei meinem eventuellen Wegziehen von hier sagen kann, ich habe rechtlos regiert. Ich will hier im Lande nicht als türkischer Pascha regieren.“ Das war eine moralische Ohrfeige für Herrn v. Manteuffel.

Im Seerechte des Mittelalters soll nach der gewöhnlichen Angabe der Litteratur der Pirat rechtlos gewesen sein; jeder habe ihn angreifen, seines Eigens und Lebens berauben dürfen. Eine solche vollkommene Rechtlosigkeit des Piraten aber hat, wenn überhaupt, nur vorübergehend und vereinzelt bestanden. Schon das Recht des 14. Jahrhunderts widerspricht der Lehre.

Sie hielten an der Schneidsäge an und schafften den Toten wie die Verwundeten ins Haus. Die gerichtliche Untersuchung führte zu keinem Ergebnisse. Der Vorfall kann heute, wie damals, Verwunderung überrechtlose Zuständeerregen, die in den Zeitungen ausführlich besprochen wurden. Rechtlos schlechthin waren die Zustände nicht, aber schwierig genug.

Wenn wir uns aber das nicht gefallen lassen, sind wir Aufrührer und damit rechtlos, nach den heute üblichen Anschauungen nicht viel mehr wie wilde Tiere. Und da wird nicht gefragt weshalb wir uns nicht beugen, die Tatsache, daß wir es nicht tun, genügt. Kein Mensch in dem dumpfen Berliner Ministerium wird verstehen, daß man Menschheitsideale über hündischen Gehorsam stellt.

Die praktische Bedeutung der Anschauung besteht fast ausschliesslich darin, dass das römische Postliminialrecht auch im Verhältnis zu Raubstaaten Anwendung fand. In der germanischen Welt herrschten anfänglich dieselben Rechtsüberzeugungen. Der Fremde ist rechtlos. Von der öffentlichen Gewalt organisierte oder autorisierte Raubzüge sind ruhmeswürdige Unternehmungen.

Im Seerechte des Mittelalters soll nach der gewöhnlichen Angabe der Literatur der Pirat rechtlos gewesen sein; jeder habe ihn angreifen, seines Eigens und Lebens berauben dürfen . Eine solche vollkommene Rechtlosigkeit des Piraten aber hat, wenn überhaupt, nur vorübergehend und vereinzelt bestanden. Schon das Recht des 14.

Ich sprach von den Gesindeordnungen, den Ausnahmegesetzen für die Dienstboten, die sie den Dienstgebern fast rechtlos in die Hände liefern, von der erlaubten »leichten« körperlichen Züchtigung, von den vielen Gründen zur Entlassung ohne Kündigung und schließlich von einer jener Schöpfungen der preußischen Reaktion, die den Streik der Dienstboten mit Gefängnis bestraft.

Ebenso wurde die sittliche Verpflichtung der Eltern gegen die Kinder von der roemischen Nation voll und tief empfunden, und es galt als arger Frevel, wenn der Vater das Kind vernachlaessigte oder verdarb oder auch nur zum Nachteil desselben sein Vermoegen vergeudete. Ihm gegenueber ist alles rechtlos, was innerhalb des Hauses steht, der Stier und der Sklave, aber nicht minder Weib und Kind.

In der germanischen Welt herrschten anfänglich dieselben Rechtsüberzeugungen. Der Fremde ist rechtlos . Von der öffentlichen Gewalt organisierte oder autorisierte Raubzüge sind ruhmeswürdige Unternehmungen. Davon ist Sage und Geschichte voll .

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