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Aktualisiert: 5. Mai 2025


Die Belastungszeugen waren der Obergendarm aus Plauen, der meine Versammlungen überwacht hatte, ferner der Vorsitzende einer derselben, Rechtsanwalt Kirbach, ein Redakteur, ein Oberlehrer und der Einberufer der Versammlungen. Als Entlastungszeugen hatten wir Bracke und Spier laden lassen, die alsdann dem Prozeß bis zu seinem Schlußakt beiwohnten.

Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung durch Heinrich von Plauen.

Einer ihrer Großmeister, Reuß von Plauen, sagte: "Man muss den Geistlichen keine Güter geben, sondern nur Besoldung, wie anderen Staatsdienern auch; sie sollen sich an den schlichten Text des Evangeliums halten." Der Hochmeister Wallenrode äußerte: "Ein Pfaff in jedem Land ist genug, und den muss man einsperren und nur herauslassen, wenn er sein Amt verrichten soll."

Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über Beschränkung ihres Verkehrs.

Unter den zahlreichen Versammlungen, die auch ich abhielt, waren zwei in Plauen im Vogtland gegen Dr. Max Hirsch dadurch von besonderem Interesse, daß der Inhalt meiner Reden zu einer neuen Anklage gegen mich wegen Verbreitung staatsgefährlicher Lehren Veranlassung gab.

Als Belastungszeugen hatte die Staatsanwaltschaft eine Anzahl Herren aus Plauen im Vogtland geladen, die in den beiden Versammlungen anwesend gewesen waren, die ich Frühjahr 1870 dort gegen Dr. Max Hirsch abgehalten hatte.

Glücklicherweise zeigte sich das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichtes, an welches ich mich wendete, verständiger und humaner als die Seminardirektion. Ich erlangte ohne weiteres die Genehmigung, meine unterbrochenen Studien auf dem Seminar in Plauen fortzusetzen.

Die Darstellung Daenells I S. 66 ist demnach zu berichtigen. Über die Zugeständnisse, die Heinrich von Plauen den Engländern machte, siehe S. 71. 9: HR. I 5 n. 100 § 4, Hans. Gesch. Qu. VI n. 322 § 9. 10: Hans. U. B. IV n. 998, 1054, 1074, V n. 21. Siehe S. 36 ff. 11: HR. I 4 n. 18 §§ 3, 6, 26 § 4, 28 § 4, 38 § 21. 12: HR. I 4 n. 124 § 2, 137 § 2, 140 § 1, 192 § 3, 196, 202, Hans. U. B. V n. 90.

Mein Geschlecht ist von Anbeginn an rein deutsch gewesen trotz seines polnischen Namens. Darüber existieren unanfechtbare Urkunden. Mein erster nachweislicher Vorfahr ist als Gefolgsmann des Großmeisters Heinrich von Plauen urkundlich aufgeführt, Berger hieß er. Als nach dem Niedergange des Ordens die slawische Welle wiederkam, wurde sein guter deutscher Name ins Polnische übersetzt.

Januar 1391 bestätigte Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse . Der Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen und hat auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung gefunden . Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand, und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten.

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