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Aktualisiert: 7. Oktober 2025


Unter den Tatbeständen, die man als Quasipiraterie charakterisiert hat, ist nicht ein einziger, der nicht von anderen als wahre Piraterie bezeichnet worden wäre. Daß der ganze Begriff der Quasipiraterie ein verfehlter ist, bedarf hiernach kaum noch der Erwähnung. Kriegsschiffe und Kaper aufständischer Parteien. I. Skizzierung des Rechtszustandes.

In Übertragung desselben Gedankens auf polizeiliche Tatbestände, deren Bekämpfung den Staaten als eine gemeinsame Pflicht obliegt, ist man hiernach berechtigt, die Piraterie als ein Unternehmen gegen das Völkerrecht zu bestimmen.

Aber so wahr es ist, daß gegen die nicht staatlich organisierte Piraterie nicht Krieg geführt wird, daß Piraten nicht hostes sind , so sehr ist zu betonen, daß der Tatbestand niemals als ein nur krimineller erscheint.

In gleichem Sinn und in noch groesserem Massstab verfuhr Pompeius. Die Piratenkolonisierung fand vielfachen Tadel ^7, da sie gewissermassen auf das Verbrechen eine Belohnung zu setzen schien; in der Tat war sie politisch und sittlich wohl gerechtfertigt, denn wie die Dinge damals standen, war die Piraterie etwas anderes als Raeuberei und die Gefangenen billig, nach Kriegsrecht zu behandeln.

Als statutory piracy bezeichnet es eine Reihe von Handlungen, deren bloß landesrechtliche Bedeutung nicht zweifelhaft sein kann . Darüber, daß die seepolizeiliche Auffassung der Piraterie mit der englischen Auffassung nicht unvereinbar ist, s. o. § 3.

Die einzige von den normalen Rechtsfolgen des Verbrechens im Bereiche der völkerrechtlichen Beziehungen verschiedene Wirkung der Piraterie ist die Nichtsubsidiarität der eigenen landesrechtlichen Strafbefugnis im Falle gleichzeitiger Existenz einer Auslieferungsverbindlichkeit.

Novbr. 1818 an Tunis richteten, und das im folgenden Jahre am 21. Septbr. durch die englischen und französischen Admirale Freemantle und Jurien dem Bei notificirt wurde, schaffte man zuerst die Piraterie ab. Mahmud Bei gab nach, und seit der Zeit sehen wir gewaltige Veränderungen in der Regentschaft vor sich gehen.

Fälle anderer Art sind kaum denkbar. Die psychische Gewalt kann auf die Beseitigung eines eigenen Handlungen entgegenstehenden Widerstandes wie auf die Herbeiführung von Handlungen des Bedrohten gerichtet sein . IV. Der Zusammenhang der bisherigen Darstellung ergibt, daß die Piraterie ein gewerbsmäßiges Unternehmen ist.

Der gesicherte Bestand des modernen Staatensystems ermöglicht sie ohne Mühe. Aber so wahr es ist, dass gegen die nicht staatlich organisierte Piraterie nicht Krieg geführt wird, dass Piraten nicht hostes sind, so sehr ist zu betonen, dass der Tatbestand niemals als ein nur krimineller erscheint.

Denn im Wechsel der Rechtsanschauungen ist der Tatbestand unverändert geblieben ; aus dem historischen Rechte auf sein Wesen und seinen Inhalt gezogene Schlüsse sind von unmittelbarer Bedeutung für das geltende Recht. Vor allem ist die historische Betrachtung geeignet, die Anschauung, daß die Piraterie ein Tatbestand seepolizeilicher und nicht krimineller Natur ist, wesentlich zu unterstützen.

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