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Aktualisiert: 4. Mai 2025


Wie die Rechtsfolgen der Piraterie, so ist auch ihr Tatbestand seepolizeilicher Natur; sie ist mit der Gefährdung der Interessen gegeben ohne Rücksicht darauf, ob in der Person einzelner oder aller Beteiligter zugleich ein krimineller Tatbestand erfüllt ist.

Aber so wahr es ist, daß gegen die nicht staatlich organisierte Piraterie nicht Krieg geführt wird, daß Piraten nicht hostes sind , so sehr ist zu betonen, daß der Tatbestand niemals als ein nur krimineller erscheint.

Aus einer schriftkulturellen politischen Perspektive kann man Hacking eine sehr eigene Form individueller Selbstkonstituierung als kriminell bezeichnen. Im neuen pragmatischen Rahmen jenseits der Schriftkultur ist Hacking in einem Bereich angesiedelt, dessen Eckpunkte aus Kreativität, Protest, Erfindungsgeist, Nichtkonformität und krimineller Energie bestehen.

Rev. So verlangt amerik. Rev. Stat. s. 4297 nur Bestimmung des Schiffes zur Piraterie. Der Tatbestand der s. 4297 ist ein durchaus selbständiger und nicht krimineller. In Frankreich die Marinekriegsgerichte, Gesetz von 1825 Art. 17, Code de justice militaire pour l’armée de mer vom 4. Juni 1858 Art. 90. Desgl. in Spanien, Marinegerichtsverfassungsgesetz vom 10. Nov. 1894 Art. 7 No. 14.

Was ihnen zuteil ward, war ein gesetzlich geschuetzter Freiheitsbesitz bei rechtlich fortdauernder Unfreiheit; und darum scheinen laengere Zeit hindurch ihre vermoegensrechtlichen Beziehungen gleich denen der Sklaven als Rechtsverhaeltnisse des Patrons gegolten und dieser prozessualisch sie notwendig vertreten zu haben, womit denn auch zusammenhaengen wird, dass der Patron im Notfall Beisteuern von ihnen einheben und sie vor sich zu krimineller Verantwortung ziehen konnte.

Denn im Wechsel der Rechtsanschauungen ist der Tatbestand unverändert geblieben ; aus dem historischen Rechte auf sein Wesen und seinen Inhalt gezogene Schlüsse sind von unmittelbarer Bedeutung für das geltende Recht. Vor allem ist die historische Betrachtung geeignet, die Anschauung, daß die Piraterie ein Tatbestand seepolizeilicher und nicht krimineller Natur ist, wesentlich zu unterstützen.

Ein Bankier, der Novellen dichtet, das ist eine Rarität, nicht wahr? Aber ein nicht krimineller, ein unbescholtener und solider Bankier, welcher Novellen dichtete, das kommt nicht vor... Ja, da lachen Sie nun, und dennoch scherze ich nur halb und halb. Kein Problem, keines in der Welt, ist quälender als das vom Künstlertum und seiner menschlichen Wirkung.

Der gesicherte Bestand des modernen Staatensystems ermöglicht sie ohne Mühe. Aber so wahr es ist, dass gegen die nicht staatlich organisierte Piraterie nicht Krieg geführt wird, dass Piraten nicht hostes sind, so sehr ist zu betonen, dass der Tatbestand niemals als ein nur krimineller erscheint.

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