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Aktualisiert: 5. Mai 2025
So weit mir bekannt ist, hat noch niemand meine Theorien widerlegen oder durch bessere ersetzen können, und nach nochmaliger Erwägung des damit in Zusammenhang stehenden Materials, bin ich noch ebenso überzeugt wie im Jahre 1908, daß E. Wechssler's Ansichten über den Conte del Brait nicht richtig sein können.
Als die Eheleute am folgenden Morgen beim Frühstück wieder zusammen saßen, erklärte aber Grete dennoch zu Tankreds äußerstem Verdruß, daß sie bei nochmaliger Überlegung zu dem Entschluß gelangt sei, von einem Besuch bei Theonie abzusehen. Es widerstrebe ihr, sich in diese Angelegenheit zu mischen, es werde ein falsches Licht auf sie werfen, es passe nicht für sie, ihr Gefühl lehne sich auch dagegen auf. Und gestern habe er drüben erklärt, sie sei nicht wohl, und heute erscheine sie kerngesund vor Theonie. Schon das werde einen unvorteilhaften Eindruck hervorrufen. Er müsse selbst die Angelegenheit zu ordnen suchen. Sie habe, wenn es mit den Eltern nicht so stände, wohl Neigung, mit ihrer Mutter die Sache zu besprechen, überhaupt wäre letztere geeigneter als sie, mit Theonie zu reden. Aber freilich, davon könne keine Rede sein, es sei ja alles mit den Eltern aus.
Er soll also seinen ganzen Umsatz wie Gewinn versteuern, neben der Steuer, die ihm landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere Wort gekennzeichnet zu wissen.
Vielleicht schicke ich bald eine Abschrift meiner Elegieen zu nochmaliger gefälliger Durchsicht. Sagen Sie mir doch auch was Sie und ihre Nächsten in dieser Zeit vorgenommen haben. Leben Sie recht wohl und gedenken mein. Weimar am 1 Januar 1800. =Goethe.= Seit dem neuen Jahre habe ich vergebens gehofft Sie, und wäre es auch nur auf kurze Zeit, in Jena zu sehen.
Wer die Abgangsentschädigung einmal empfangen hat, gewinnt im Fall seines Wiedereintritts in einen Stiftungsbetrieb neuen Anspruch bei nochmaliger Entlassung erst nach Ablauf von drei neuen Dienstjahren, und bis nach Ablauf des fünften neuen Dienstjahres nur für denjenigen Betrag, um welchen der neue Anspruch die frühere Leistung überschreitet.
Ein zweites Naseby, ein zweiter hoher Gerichtshof, eine zweite Republik, ein nochmaliger Usurpator auf dem Throne, ein abermaliges Hinauswerfen der Lords aus ihrem Saale, eine zweite Säuberung der Universitäten, eine wiederholte Beraubung und Verfolgung der Kirche, eine neue Herrschaft der Puritaner auf solche Resultate schien die verzweifelte Politik der Opposition hinzuarbeiten.
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