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Aktualisiert: 30. Juni 2026
Er soll also seinen ganzen Umsatz wie Gewinn versteuern, neben der Steuer, die ihm landesgesetzlich auf seine angebliche Dividende auferlegt wird. Nun ich glaube, es genügt, den steuerrechtlichen Widersinn schon dieser Dividendenbesteuerung nachgewiesen zu haben, um die Ungeheuerlichkeit des Verlangens nach nochmaliger Sonderbesteuerung ohne jedes weitere Wort gekennzeichnet zu wissen.
Sie zeigen, daß ein Konsumverein, sofern er seinem statutarischen Zweck gemäß als Einkaufs-Genossenschaft verfährt und die Abgabe der eingekauften Waren auf seine Mitglieder beschränkt, keinen Gewinn haben kann, also keine »Einnahme« im steuerrechtlichen Sinne.
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