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Aktualisiert: 10. Mai 2025


Er hatte das Gymnasium mit großer Mühe absolviert und befand sich seit einiger Zeit in Jena, wo er sich, ohne viel Freude und Erfolg, wie es den Anschein hatte, der Jurisprudenz widmete. Johann Buddenbrook empfand aufs schmerzlichste die wenig ehrenvolle Entwicklung der Familie seiner Frau und blickte mit desto ängstlicherer Erwartung auf seine eigenen Kinder.

Da nun aber noch keineswegs Koran und Sunnah ein regelmässiges System boten, so fühlte man die Notwendigkeit, für Theologie und Jurisprudenz einen solchen festen Anhalt zu bilden, und vier Schriftgelehrte unternahmen diese Arbeit.

Wenn Lady Alice wußte, daß ihre Gäste an dem Aufstande Theil genommen hatten, so war sie allerdings im strengen Sinne eines Kapitalverbrechens schuldig, denn das Gesetz über die Hauptschuld und Mitschuld beim Hochverrath war damals und ist heute noch in einem der englischen Jurisprudenz nicht zur Ehre gereichendem Zustande.

Von Appius Claudius datieren nicht bloss die roemischen Wasserleitungen und Chausseen, sondern auch die roemische Jurisprudenz, Eloquenz, Poesie und Grammatik die Veroeffentlichung eines Klagspiegels, aufgezeichnete Reden und pythagoreische Sprueche, selbst Neuerungen in der Orthographie werden ihm beigelegt.

Die Kinder, dacht' ich, sind jünger als wir, können sich noch erinnern, wie sie ebenfalls Bäume oder Vögel waren, und sind also noch imstande, dieselben zu verstehen; unsereins aber ist schon alt und hat zu viel Sorgen, Jurisprudenz und schlechte Verse im Kopf. Jene Zeit, wo es anders war, trat mir bei meinem Eintritt in Klausthal wieder recht lebhaft ins Gedächtnis.

Aber dem ungeheuren Eigensinn dieses Menschen wird auch das bald zu bunt. Was Burschenschaft, Jurisprudenz, Teenachmittage! Er speit die Zeit aus. Ohne ihre Gründe und Abgründe, aber auch ohne die ersten Weiser auf die Höhen wieder hinauf zu sehen.

Daß er durch die Nähe des Instituts mit seinen Eltern in Berührung blieb und sie jeden Sonntag wenigstens sprechen konnte, war ein Trost, der ihm den Entschluß erleichterte, sich der Jurisprudenz zu widmen. Im Januar 1773 trat er in das neue Institut. Er stand damals in seinem vierzehnten Lebensjahre.

Während einer Reihe von Jahren in einem von Jesuiten geleiteten Institut in Aschaffenburg erzogen, später sich dem Studium der Jurisprudenz widmend, gewann er in der jesuitischen Kasuistik und juristischen Rabulistik das geistige Rüstzeug, das ihn, der von Natur schon listig und verschlagen war, zu einem Politiker machte, der skrupellos seinen Zweck zu erreichen suchte, Befriedigung seines Ehrgeizes um jeden Preis und Befriedigung seiner großen, lebemännischen Bedürfnisse, was ohne auskömmliche materielle Mittel, die er nicht besaß, nicht möglich war.

So beschloß der Amtsrichter dreierlei: erstens lieber gar keine, als eine dumme Bemerkung zu machen, sondern zumeist den andern reden zu lassen und ihm zuzustimmen; zweitens ganz leise durchschimmern zu lassen, daß er durch ein ungerechtes Schicksal, vielmehr durch widrige Gegenströmungen ins Dunkle gestellt worden sei und gewissermaßen auch etwas mit der Jurisprudenz zu tun habe; drittens privatim sich als Gottfried Stumpe treuherzig die Sympathie Emanuel Geibels zu erwerben.

Dieser trocknen Schultheologie gegenüber konnte die katholische Kirche wenigstens aus dem reichen Schatz ihrer alten Mystik, Kunst und Liturgie schöpfen und an Fanatismus gaben die lutherischen Zeloten und Kanzelpolemiker den Jesuiten und römischen Pfaffen der schlimmsten Zeiten nichts nach. Fast derselbe blinde Positivismus wie in der Theologie herrschte auch in der Jurisprudenz.

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