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Aktualisiert: 16. Juni 2025
Infolge dessen wandten die Altbuerger von Volsinii sich an den roemischen Senat mit dem Gesuch um Wiederherstellung der alten Verfassung; was die in der Stadt herrschende Partei begreiflicherweise als Landesverrat betrachtete und die Bittsteller dafuer zur gesetzlichen Strafe zog.
Sie meinten ein Mittel ausfindig gemacht zu haben, um unter streng gesetzlichen Formen eine völlige Revolution zu bewerkstelligen. Sie sagten, es widerstreite allem Prinzip, daß ein König durch seine Unterthanen abgesetzt werden solle. Durch seine Flucht habe er selbst seiner Macht und Stellung entsagt.
Der ausgesprochene Zweck dieser Vereine ist es, mit allen gesetzlichen Mitteln zu wirken für die Freiheit des römischen Glaubens und Kultus, für das göttliche Recht der Kirche zu lehren und zu erziehen; für unbeschränkten Verkehr zwischen Bischöfen und Gemeinden und zwischen beiden und dem Papst; für Heilung der Notstände und für freie Verwaltung und Verwendung des Kirchenvermögens.
Es unterlag keinem Zweifel, daß das nächste in Dublin zusammenkommende Parlament, obgleich es fast ausschließlich das englische Interesse vertrat, in Anerkennung des königlichen Versprechens, dieses Interesse in allen seinen gesetzlichen Rechten zu wahren, bereit sein würde, dem Könige eine sehr bedeutende Summe zu bewilligen, um damit solche eingeborene Familien, welche rechtswidrig beraubt worden waren, wenigstens theilweis zu entschädigen.
Eines blieb noch uebrig -vielleicht das schwerste von allem: die Zurueckfuehrung der Ausnahmezustaende in die neualten gesetzlichen Bahnen. Sie ward dadurch erleichtert, dass Sulla dieses letzte Ziel nie aus den Augen verloren hatte.
Alles dies könnte den Rechtsgelehrten gleichgültig sein, wenn man im Staatsleben nur nicht innerhalb der gesetzlichen Schranken ein grundschlechter Kerl sein und der menschlichen Gesellschaft durch Ausübung von mancherlei Lastern hundertmal mehr in Einem Jahre zu schaden vermöchte, als etwa ein alter Zuchthausbruder durch seine kleinen Diebstähle während seiner ganzen Spitzbubenlaufbahn geschadet hat.
Man hatte uns also, streng genommen, ohne gesetzlichen Grund verhaftet, denn weder der Richter noch der Staatsanwalt kannten das Anklagematerial, auf Grund dessen wir angeklagt werden sollten. Es war also offenbar der Wunsch des Hauptquartiers, uns möglichst rasch unschädlich zu machen, für unsere Verhaftung maßgebend gewesen.
Die Zustimmung eines freien und gesetzlichen Parlaments zu erlangen, war offenbar unmöglich; aber nicht ganz unmöglich war es, durch Bestechung, Einschüchterung, gewaltthätige Anwendung der Prärogative und betrügerische Rechtsverdrehungen eine Versammlung zu Stande zu bringen, die sich ein Parlament nennen konnte und bereit war, jeden Befehl des Souverains als Gesetz zu registriren.
Schändliche Wucherer, gewandte Betrüger ruiniren ihre Mitmenschen innerhalb der gesetzlichen Schranken und freuen sich, sobald sie in Zeitungen oder anderswo die Entdeckung einer neuen Tortur gegen arme Teufel, die eine Kleinigkeit stahlen, zu lesen bekommen.
Endlich glauben die Verbrecher recht fest, daß ein Reicher sehr bequem alle Gesetze beobachten und sehr schlecht innerhalb der gesetzlichen Schranken zu leben vermöge, überall höfliche Behandlung, Nachsicht, Milde und Schutz auch für strafbares Thun finde und wissen zudem, daß auch jeder Arme ein sehr schlechter und verworfener Mensch sein könne, ohne mit dem peinlichen Richter zu thun zu bekommen.
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