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Aktualisiert: 2. Juni 2025
Die Beobachter jener Zeit wurden durch diese Umwälzungen nicht überrascht, und die Geschichtsschreiber haben ihnen nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Weder durch gesetzliche Anordnung, noch durch physische Kraft wurden sie bewirkt; es waren moralische Ursachen, die geräuschlos erst den Abstand zwischen dem Normann und dem Sachsen, und später zwischen Herrn und Sklaven verwischten.
Insbesondere wird bezüglich der Bergarbeiter als notwendig erkannt: 1. Strengste Kontrolle des Staates über die Bergwerksgesellschaften. 2. Gesetzliche Einführung des Zweischachtsystems, bestehend in einem Förder- und einem Sicherheitsschacht. 3.
Wenn daher ein Soldat seinen Obersten zu Boden schlug, so traf ihn dafür nur die gewöhnliche, auf Thätlichkeiten und Mißhandlungen gesetzte Strafe, und wenn er einem Befehl nicht gehorchte, oder auf seinem Wachposten einschlief oder desertirte, so verwirkte er dadurch gar keine gesetzliche Strafe.
Das eine Ziel sei die Sicherung der alten Verfassung des Reichs gegen ungesetzliche Angriffe, das andre die Verbesserung dieser Verfassung durch gesetzliche Reformen.
Indem die neue Domaenenordnung die Betreibung der gemeinen Weide mit schon sehr ansehnlichen Herden und die Okkupation des nicht zur Weide ausgelegten Domanialbesitzes bis zu einem hoch gegriffenen Maximalsatz gestattete, raeumte sie den Vermoegenden einen bedeutenden und vielleicht schon unverhaeltnismaessigen Voranteil an dem Domaenenertrag ein und verlieh durch die letztere Anordnung dem Domanialbesitz, obgleich er rechtlich zehntpflichtig und beliebig widerruflich blieb, sowie dem Okkupationssystem selbst gewissermassen eine gesetzliche Sanktion.
Die Sorge um die immer schwieriger werdende Ernährung der Hauptstadt und die Furcht vor dem Kornwucher veranlaßte eine gesetzliche Bestimmung, wonach von allem im Kornhafen einlaufenden Getreide zwei Drittel auf den städtischen Markt gebracht werden mußten, eine Bestimmung, deren genaue Befolgung
Nur Ida Wiemer schüttelte mir herzhaft die Hand. »Was sagen Sie nur zu dieser Tagesordnung?!« flüsterte sie erregt. Ich lachte spöttisch: »Sie wollen offenbar in anderthalb Tagen die ganze Frauenfrage lösen. Arbeiterinnenschutz, Kinderschutz, gesetzliche Regelung der Heimarbeit, politische Gleichberechtigung, ein imponierendes Programm! Es ist ja aber auch eine hübsche Zahl von Jasagern beisammen.
Seit Menschengedenken war man der vollkommenen Einigkeit aller verständigen Engländer noch nie so nahe gewesen, als bei dieser Gelegenheit; nie hatte man aber auch der Einigkeit so sehr bedurft. Eine gesetzliche Autorität gab es nicht.
Katholische und protestantische Geistliche gingen in die Buchhändlerläden, verlangten Entfernung des „Simplicissimus“ aus den Schaufenstern oder wollten den Vertrieb verbieten; Ministern, Polizeipräsidenten, Staatsanwälten, sogar Richtern kam es nicht darauf an, gesetzliche Bestimmungen zu umgehen oder zu verletzen, um das gehaßte, zum mindesten für verderblich gehaltene Witzblatt zu unterdrücken oder zu schädigen.
Jeder Versuch, eine gesetzliche Fixierung von 9 Stunden zu erreichen, würde scheitern an dem Argument: Leute, die nur 10 Stunden zu arbeiten haben, sind ja nicht mehr zu bedauern warum wollen sie die Hilfe der Gesetzgebung?
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