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Aktualisiert: 15. Juni 2025
Wenn in Bierverlegerkreisen von Spesen gesprochen wird, so sind damit nicht nur diejenigen Unkosten gemeint, welche dadurch entstehen, dass die Geschäftskunden der Bierverleger oft in längeren Zwischenräumen bezahlen und die letzteren gezwungen sind, beim Abholen der Rechnungsbeträge grössere Zechen zu machen.
Wenn man die Klagen der Bierverleger über die Grösse der Flaschenverluste hört, so möchte man dieselben für übertrieben halten.
Dabei zu bestehen, ist dem Bierverleger bei seinen verhältnismässig hohen Geschäftsunkosten kaum möglich, bei einer Ueberschreitung dieses Rabattsatzes in der erwähnten Höhe hört natürlich jede Konkurrenzmöglichkeit für ihn auf.
Für die Mehrheit der Bierverleger wichtiger als diese einzelnen Vertretungen ist jedoch der Absatz derjenigen sogenannten »echten«, d. h. auswärtigen Biere, welche allgemein eingeführt sind und deren Vertrieb durch die Bierverleger geschieht, da die betr. Generalvertretungen sich auf den Fassbierhandel beschränken. In Betracht kommen hier vor allem das Grätzer und das Kulmbacher Bier.
Es muss betont werden, dass sie diesen Teil ihrer Kundschaft den Bierverlegern nicht dadurch abnahmen, dass sie jene unterboten, denn sie lieferten ebenso wie die Bierverleger nur 32 Flaschen für 3 Mark. Es war bei diesen Kunden hauptsächlich das grössere Vertrauen zur Qualität des in der Brauerei abgezogenen Bieres, welches sie diesen zuführte.
Zahlungsbedingungen gegenüber den Lieferanten. Barzahlung bildet die Ausnahme. Sie wird in der Regel von denjenigen Brauereien verlangt, von denen der Bierverleger nur geringe Quantitäten bezieht.
Betriebsvereinigung mit Gastwirtschaft. Schon an früherer Stelle ist dieser Art der Betriebsvereinigung gedacht worden. Wieviele der Berliner Bierverleger zugleich Gastwirte sind, lässt sich schwer bestimmen. Das Berliner Adressbuch giebt keine Anhaltspunkte.
Unter diesen Umständen hielt es der betreffende Gastwirt nicht mehr für nötig, das Weissbier selbst abzuziehen, sondern bezog es in Flaschen vom Bierverleger.
Im allgemeinen lässt die Art der Buchhaltung seitens der Bierverleger viel zu wünschen übrig, sie erstreckt sich meist nur auf die Eintragung des ausgefahrenen Bieres und auf Kontoführung für die Kunden, dagegen werden die Lieferungen der Brauereien etc. meist vom Bierverleger nicht besonders gebucht, ebensowenig wie vielfach Einnahmen und Ausgaben generell eingetragen zu werden pflegen.
Hat die Summe, welche der Bierverleger schuldet, eine bestimmte Höhe erreicht, so lässt sich die Brauerei einen Schuldschein darüber geben, der Bierverleger verpflichtet sich vielfach zur Zinszahlung, oftmals aber, und das ist der springende Punkt, lässt die Brauerei auch von dem Bierverleger einen Revers unterschreiben, wodurch er sich weiterhin verpflichtet, wöchentlich oder monatlich mindestens so und so viele Tonnen von der betreffenden Brauerei zu entnehmen.
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