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Aktualisiert: 23. Juni 2025
Nun geriet der Verwalter in Zorn, wiederholte seine Erklärung und fügte hinzu, selbst wenn die Genannte im Hause wäre, sei er keineswegs befugt, sie freizulassen, und ohne höhere Bewilligung enthalte er sich auch jeder weiteren Auskunft. Der Wortwechsel fand im Flur statt, als der Sarg mit der toten Margarete Kern über die Stiege heruntergeschafft wurde.
Wenn ich zu existierenden Dingen überhaupt etwas Notwendiges denken muß, kein Ding aber an sich selbst als notwendig zu denken befugt bin, so folgt daraus unvermeidlich, daß Notwendigkeit und Zufälligkeit nicht die Dinge selbst angehen und treffen müsse, weil sonst ein Widerspruch vorgehen würde; mithin keiner dieser beiden Grundsätze objektiv sei, sondern sie allenfalls nur subjektive Prinzipien der Vernunft sein können, nämlich einerseits zu allem, was als existierend gegeben ist, etwas zu suchen, das notwendig ist, d.i. niemals anderswo als bei einer a priori vollendeten Erklärung aufzuhören, andererseits aber auch diese Vollendung niemals zu hoffen, d.i. nichts Empirisches als unbedingt anzunehmen, und sich dadurch fernerer Ableitung zu überheben.
Es war die roemische Buergergemeinde, an welcher der Begriff der Souveraenitaet haftete; aber allein zu handeln war sie nie, mitzuhandeln nur dann befugt, wenn von der bestehenden Ordnung abgegangen werden sollte.
Wenn ich zu existierenden Dingen überhaupt etwas Notwendiges denken muß, kein Ding aber an sich selbst als notwendig zu denken befugt bin, so folgt daraus unvermeidlich, daß Notwendigkeit und Zufälligkeit nicht die Dinge selbst angehen und treffen müsse, weil sonst ein Widerspruch vorgehen würde; mithin keiner dieser beiden Grundsätze objektiv sei, sondern sie allenfalls nur subjektive Prinzipien der Vernunft sein können, nämlich einerseits zu allem, was als existierend gegeben ist, etwas zu suchen, das notwendig ist, d.i. niemals anderswo als bei einer a priori vollendeten Erklärung aufzuhören, andererseits aber auch diese Vollendung niemals zu hoffen, d.i. nichts Empirisches als unbedingt anzunehmen, und sich dadurch fernerer Ableitung zu überheben.
»Bloß nicht in die Italienische Oper,« antwortete leise ein alter Schmarotzer, einer jener Menschen, die sich für befugt halten, ihren Freunden unter dem Vorwande, sich als unabhängig hinzustellen, allerlei Schmähreden über andere aufzutischen. »Die alte Dame schwärmt nur noch für Musik und spielt ihrem verhätschelten Kinde schnurrige Sachen vor.
Ich will mich nun über die Schrift des Herrn Staatsrats nicht weiter auslassen, obwohl alle vernünftigen Menschen darüber einer Meinung sind; ich halte mich nicht für befugt, Ihnen gegenüber einen so verdienstvollen Mann herunterzusetzen.
In diesen und aehnlichen Dingen war selbst die Gemeinde dem Buerger gegenueber beschraenkt, und diese Rechtsschranke bestand nicht bloss im Begriff, sondern fand ihren Ausdruck und ihre praktische Anwendung in dem verfassungsmaessigen Veto des Senats, der gewiss befugt und verpflichtet war, jeden einem solchen Grundrecht zuwiderlaufenden Gemeindebeschluss zu vernichten.
Oft hört man denn auch Klagen über unbefugte Einmengung. Oft wird diese oder jene Richtung in der kolonialen Politik bekämpft, indem dem Betreffenden, der solche Richtung vertritt, die Kompetenz abgesprochen wird, und vielleicht wäre es nicht uninteressant, eine Nachforschung nach den Eigenschaften anzustellen, die jemanden befugt machen, über Befugtheit zu urteilen.
Wenn Staatsdiener hinter seinem Ruecken Prozesse unterschlagen, oder sonst seines geheiligten Namens, in seiner Unwissenheit, spotten; wer anders als Gott darf ihn wegen der Wahl solcher Diener zur Rechenschaft ziehen, und bist du, gottverdammter und entsetzlicher Mensch, befugt, ihn deshalb zu richten?
Die formell autonomen latinischen und die sonstigen befreiten Gemeinden, also jetzt die sizilischen und die des Narbonensischen Galliens, soweit sie nicht Buergergemeinden waren, alle und auch in anderen Provinzen eine betraechtliche Zahl, hatten nicht bloss die freie Verwaltung, sondern wahrscheinlich unbeschraenkte Gerichtsbarkeit, so dass der Statthalter hier nur kraft seiner allerdings sehr arbitraeren Verwaltungskontrolle einzugreifen befugt war.
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