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Aktualisiert: 12. Juni 2025
Wir können mithin für die Befugniß eines kategorischen Urtheils, daß etwas eine Offenbarung sey, auch nicht einmal Wahrscheinlichkeitsgründe anführen.
Warum aber der intelligible Charakter gerade diese Erscheinungen und diesen empirischen Charakter unter vorliegenden Umständen gebe, das überschreitet so weit alles Vermögen unserer Vernunft es zu beantworten, ja alle Befugnis derselben nur zu fragen, als ob man früge: woher der transzendentale Gegenstand unserer äußeren sinnlichen Anschauung gerade nur Anschauung im Raume und nicht irgendeine andere gebe.
In der Praxis hatte man diese Befugniß niemals auf gröbliche Art gemißbraucht, sie war deshalb geduldet worden, und endlich allmälig zu einer Art Verjährung gekommen. Nach einem langen Zwischenraume wurde sie endlich in einem fortgeschrittenen Zeitalter bei einer wichtigen Veranlassung und zwar in früher nicht gekannter Ausdehnung, zu einem allgemein verabscheuten Zwecke in Anwendung gebracht.
Sichtbarer Müßiggang ist verboten. Es soll jeder Mensch zu jeder Frist eingedenk sein, daß Armut im Lande herrscht, wie ja glaubwürdig und allerwegen versichert wird, daß die Geschäfte stocken, daß die Handwerker keinen Verdienst haben und in den Gemütern die Unzufriedenheit nistet. Daher hat niemand die Befugnis, durch herausfordernden oder unterschiedenen Wandel neue Unzufriedenheit zu säen.
Daß das Princip der Moral richtig angegeben, d. i. dem des Moralgesetzes in uns völlig gemäß seyn müsse, und daß eine Religion, deren Moralprincip diesem widerspricht, nicht von Gott seyn könne, ist unmittelbar klar; so wie die Befugniß, dieses Princip als Gesetz Gottes anzukündigen, schon zur Form einer Offenbarung gehört, und zugleich mit ihr deducirt ist.
Es gibt indessen auch usurpierte Begriffe, wie etwa Glück, Schicksal, die zwar mit fast allgemeiner Nachsicht herumlaufen, aber doch bisweilen durch die Frage: quid juris, in Anspruch genommen werden, da man alsdann wegen der Deduktion derselben in nicht geringe Verlegenheit gerät, indem man keinen deutlichen Rechtsgrund weder aus der Erfahrung, noch der Vernunft anführen kann, dadurch die Befugnis seines Gebrauchs deutlich würde.
Adelbert ließ nicht ab, dem Wärter Verachtung zu zeigen und lüpfte flüchtig den Hut, eintretend schon als der Herr, der junge Herr, über den jener Recht und Befugnis verloren hatte, dem bittere Beleidigung nur deshalb widerfahren durfte, damit an ihm einst aller Welt die teuflische Bosheit des Systems offenbar werde und die Edlen zum Kampf treibe. Das Haus und seine Insassen schliefen.
Weiter aber knüpft auch das Gesetz jede Befugnis zu polizeilichen Geboten oder Verboten an die Voraussetzung, daß entweder die betreffende Handlung schon gesetzlich geboten oder verboten sei, oder daß, wenn solches nicht der Fall, »dringende Gründe des öffentlichen Wohls« das Eingreifen rechtfertigen müssen.
Aus diesem Raterteilen ist, weit mehr als aus der bisher bezeichneten Kompetenz, die spaetere Machtfuelle des Senats hervorgegangen; die Anfaenge indes sind unscheinbar und gehen eigentlich auf in die Befugnis der Senatoren, dann zu antworten, wenn sie gefragt werden.
Dieses letztere ist eine bloße Erdichtung, durch welche wir das Mannigfaltige unserer Idee in einem Ideale, als einem besonderen Wesen, zusammenfassen und realisieren, wozu wir keine Befugnis haben, sogar nicht einmal die Möglichkeit einer solchen Hypothese geradezu anzunehmen, wie denn auch alle Folgerungen, die aus einem solchen Ideale abfließen, die durchgängige Bestimmung der Dinge überhaupt, als zu deren Behuf die Idee allein nötig war, nichts angehen, und darauf nicht den mindesten Einfluß haben.
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